Energiehandel: Mehr Versicherungsschutz erreichen
Der Markt der Kreditversicherungen öffnet sich dem Marktpreisdifferenzrisiko im Energiehandel. Wir zeigen Ihnen, wie Unternehmen derzeit ihren Schutz im Energiehandel verbessern können.
Seit mehr als 20 Jahren betreuen unsere Geschäftsführer Heiko Walter und Jens Kammann Stadtwerke, Energiehändler, Betreiber von Wind-/Photovoltaikparks und deren Projektierer bei der Absicherung ihrer Forderungen. Dabei konnten wir beobachten, wie ein zunehmend liberalisierter Energiemarkt mit seinem wachsenden Wettbewerbsdruck dafür sorgte, dass Kreditversicherer auf die speziellen Bedürfnisse der beteiligten Unternehmen aufmerksam wurden und eigene Policen entwickelt haben. Ob Bürgschaften für Energiebeschaffung oder den -vertrieb im OTC-Bereich oder die Limitzusage in einer Warenkreditversicherung zur Absicherung verbindlicher Lieferverpflichtungen: Diese Produkte waren in der heutigen Ausprägung von 10 bis 15 Jahren noch undenkbar. Kreditversicherungspolicen zur Abdeckung von Marktpreisdifferenzen (MtoM), Wiederbeschaffungsrisiken und Weiterveräußerungsrisiken gab es nur für große Marktteilnehmer.

Insolvenzrisiko des Handelspartners absichern
Seit Ende 2023 lockert sich dies nun auf, und es sind gleich zwei Versionen zur Deckung von MtoM-Risiken am Markt verfügbar. Versichert werden kann das Risiko, was im Falle einer Insolvenz eines Handelspartners entsteht. Der Versicherungsnehmer legt bereits bei Vertragsabschluss in den Rahmenparametern der Kreditversicherungspolice fest, wie hoch das maximale Risiko eines Handelskontrakts ist, das er im Schadensfall von der Kreditversicherung prozentual entschädigt haben möchte.
Variante 1 richtet sich an kleinere und mittlere Stadtwerke. Diese Lösung sichert neben dem eigentlichen Forderungsausfall für gelieferte Energie und Netzentgelte auch das Vermarktungsrisiko des Stadtwerks ab. Ein Ausfall auf der Beschaffungsseite kann hier nicht abgesichert werden.
Variante 2 richtet sich an Handels- und Großunternehmen der Branche. Hier kann auch der Energieeinkauf abgesichert werden. Dies setzt voraus, dass der Kunde über ein umfangreiches und automatisiertes Credit Risk Management verfügt und der Versicherungsnehmer ein größeres First Loss / Vorrisiko übernimmt. Im Rahmen dieser Police hat der Versicherungsnehmer viele Freiheiten beim Abschluss von Energielieferverträgen.
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