Sanktionen gegenüber Russland: Gefährden Sie nicht Ihren Versicherungsschutz!
So viele und so harte Sanktionen wie noch nie gelten gegenüber Russland – und mit weiteren und noch härteren ist zu rechnen. Unternehmen sollten jetzt penibel auf Einhaltung achten.
„Ein Krieg ist keine Basis für wirtschaftlich tragfähige Beziehungen,“ erklärte DIHK-Präsident Peter Adrian nach dem Beginn der Invasion Russlands in die Ukraine – und ließ im Namen der deutschen Wirtschaft volle Unterstützung der verhängten Sanktionsmaßnahmen verlauten. Es besteht weltweit große Einigkeit darüber, dass Putins Russland abgestraft werden muss. Immer mehr Unternehmen zogen sich in den vergangenen vierzehn Tagen aus eigener Initiative aus dem russischen Markt zurück. Angesichts der verheerenden Angriffe auf die Ukraine sind diese Reaktionen moralisch absolut nachvollziehbar. Für alle deutschen Unternehmen in jedem Falle bindend sind die Sanktionsmaßnahmen, die die EU und die Bundesrepublik gegenüber Russland verhängt haben.
Welche Sanktionen gegenüber Russland gibt es?
Im Wesentlichen zielen alle Sanktionen darauf ab, russischen Unternehmen sowie Personen keine Möglichkeit freien Wirtschaftens zu geben. Letztlich soll der russische Staat kein Geld mehr durch das Ausland oder im Ausland verdienen können.
Einzelne Handelsverbote oder Handelsbeschränkungen unterbinden etwa Geschäfte mit „Dual-use“-Gütern oder Hochtechnologien. Außerdem wurden zahlreiche Personen, Unternehmen oder Organisationen namentlich auf Sanktionslisten gesetzt. Mit diesen dürfen keinerlei Geschäftsbeziehungen aufrechterhalten oder angebahnt werden. Alle in der EU befindlichen Vermögenswerte dieser Personen und Unternehmen wurden eingefroren und die Personen dürfen nicht mehr in die EU einreisen. Außerdem stoppte die Bundesrepublik Deutschland bekanntermaßen das teuerste gemeinsame Projekt überhaupt – die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2. Die betroffenen Mitarbeiter sind bereits entlassen.
Keine Absicherung mehr möglich
Als Teil der Sanktionsmaßnahmen setzte die Bundesrepublik Deutschland zusätzlich die Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien aus. Russland-Geschäfte können damit nicht mehr durch Hermes-Bürgschaften des Staates geschützt werden.
Wichtig für Kreditversicherungsnehmer: Geschäfte, die durch Sanktionslisten gesperrt sind, sind auch nicht mehr über die Kreditversicherung geschützt. Dazu haben die verschiedenen Kreditversicherer sogenannte Sanktionslisten in der Police ergänzt. Wie sich der Krieg in der Ukraine auf die Kreditversicherung auswirkt, haben wir bereits hier erklärt.
Die aktuellen Sanktionen kosten nicht nur Russland sehr viel Geld. Sie können auch für Unternehmen, die in Russland investieren oder Geschäftsbeziehungen nach Russland unterhalten, gravierende Folgen haben. Betroffen sind etwa Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern, die an der Gas-Pipeline mitarbeiten. In Bundesländern wie Sachsen und Brandenburg sind wiederum Firmen des Mittelstands unmittelbar betroffen, die aus ehemaligen volkseigenen Betrieben der DDR hervorgingen und teilweise jahrzehntelange Geschäftsbeziehungen nach Russland unterhalten. Selbst dann, wenn Unternehmen nicht von Sanktionen betroffen sind – etwa weil sie keine Produkte „gesperrter“ Warengruppen herstellen oder mit keiner auf den Sanktionslisten gesperrten Unternehmen oder Personen zusammenarbeiten – können sie Verluste erleiden. Viele Banken sagen beispielsweise Finanzierungen in Russland ab, andere Investoren oder Geschäftspartner springen aus Vorsicht ab. Gleichzeitig muss mit erheblichen Lieferschwierigkeiten gerechnet werden. Die Bundesregierung will deshalb bei entstehenden Exportverlusten (und daraus folgender Existenzgefährdung) helfen.
Unser dringender Rat
Unternehmen sind verpflichtet, die Liste der Sanktionen ständig zu prüfen und zu beachten. Nehmen Sie diese Pflicht unbedingt ernst, ein Verstoß gegen Sanktionen, ob bewusst oder unbewusst, hat schwerwiegende Folgen:
- Die Bundesrepublik verfolgt Verstöße als Straftat.
- Unternehmen haben keinerlei Ausfallschutz.
- Der russische Staat wiederum regelt den Devisenverkehr aktuell stark ab. Es ist mehr als fraglich, ob sie offene Forderungen jemals erhalten – und in welcher Währung.
Eine Reihe von Anlaufstellen zu den geltenden Sanktionen haben wir auf der Website unseres Tochterunternehmens Wa-Ka Credit Solutions GmbH gelistet. Hier stehen uns auch Lösungen zur Verfügung, mit denen Sie sämtliche Sanktions- und Pep-Listen automatisiert und tagesaktuell abrufen und in Ihr Compliance-Management einbinden können.
Nach wie vor gilt:
Unternehmen mit offenen Forderungen oder einem bestehenden Fabrikationsrisiko in Russland oder der Ukraine sollten sich dringend mit ihrem Versicherer oder Makler in Verbindung setzen. Versicherungsnehmer mit benannten Risiken in beiden Ländern, die wir als Kreditversicherungsmakler betreuen, wurden von uns informiert.
Wollen Sie mehr wissen oder brauchen Sie Unterstützung?
Haben Sie Fragen zur Kreditversicherung in der Ukraine oder in Russland? Sprechen Sie uns, Ihren Fachmakler, an!