Bürgschaftsrückholung: Bürgschaften und Garantien richtig verwalten

Wenn Bürgschaften nicht mehr benötigt werden, müssen die Bürgschaftsurkunden zurückgegeben werden. Doch was tun, wenn der Kunde nicht (mehr) erreichbar ist?

Im Rahmen unserer Tätigkeit als Kreditversicherungsmakler betreuen wir zahlreiche Verträge im Bereich der Bürgschafts- und Kautionsversicherung und sind über die Avallinien unserer Kunden bei den Banken informiert. Unsere Kunden kommen dabei überwiegend aus dem Bauwirtschaft oder dem Anlagen- und Maschinenbau. Einige Bürgschaftsarten wie Mietbürgschaften und Anzahlungsbürgschaften bieten wir jedoch branchenübergreifend an.

Bürgschaftsrückholung

Dabei stoßen wir immer wieder auf verschiedene zentrale Punkte für die Versicherungsnehmer:

  • Der Markt von derzeit 19 Versicherern mit Dutzenden von Produkten, Regelungen und Abrechnungsmodellen ist sehr unübersichtlich. Dies betrifft umso mehr die Unternehmen, die sich nicht ständig mit dem Thema Kautionsversicherung beschäftigen.
  • Hat man sich für einen Anbieter entschieden, steckt der Teufel im Detail: Unterschiede und Anforderungen der verschiedenen Policen können komplex sein. Und sie sind umso schwieriger zu erfüllen, je länger der Vertragsabschluss und die ausgegebene Bürgschaft zurückliegen.
  • Hinzu kommen oft allgemeine Probleme im Umgang mit den Banken und ihrer Bereitschaft, ihren Kunden Avallinien bereitzustellen.

Die verschiedenen Anbieter unterscheiden sich nicht nur bei der Ausschreibung eines Bürgschaftsrahmens, sondern auch, wenn eine Bürgschaft ihren Zweck erfüllt hat oder ausgelaufen ist. Endet beispielsweise die Gewährleistungsfrist fünf Jahre nach Ihrer Auftragsabschluss, müssen Sie – als Bürgschaftsnehmer – sich um die Rückgabe der Urkunde kümmern.

Wir verstehen uns als Ihre lotsende und helfende Hand, bei diesen letzten ToDos vor Vertragsende ebenso wie beim Vertragsabschluss.
Jens Kammann
Jens Kammann
Geschäftsführer Wa-Ka Kreditversicherungsmakler GmbH

Diese Pflicht, die Bürgschaftsurkunde vom Kunden zurückzufordern und beim Versicherer einzureichen, besteht bei den meisten Versicherern nicht. Aber was zunächst nach einem simplen Verwaltungsakt klingt, hat bei Nichterfüllung mitunter eine teure Konsequenz: Wird die Bürgschaft nicht zurückgegeben, zahlen Sie für diese weiter. Selbst dann, wenn Ihr Kunde gar keinen Rechtsanspruch mehr hat. Jede ausgegebene und nicht zurückgegebene Bürgschaft engt Ihren Kautionsrahmen bei den Versicherern bzw. die verfügbare Kreditlinie bei Ihrer Bank ein. Und nimmt Ihnen so ein Stück Ihrer finanziellen Freiheit.

Problem: In fünf Jahren Laufzeit kann viel passieren. Nicht selten ist der Auftraggeber nicht mehr greifbar. Das Unternehmen ist insolvent, wurde liquidiert, hat umfirmiert, ist fusioniert oder ist schlichtweg unbekannt verzogen. Es ist für Sie nicht auffindbar – und die Urkunde damit ebenso.

Genau hier setzt der Service „Bürgschaftsrückholung“ an, den wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem Partner IHD bieten können. Wir kümmern uns um Ihre Bürgschaft – zum Festpreis. Und Sie sparen sich unnötige Avalgebühren, schlecht kalkulierbaren Rechercheaufwand und eine Menge Arbeit.

Durchschauen Sie Ihren Vertrag? Haben Sie immer den Überblick, welcher Versicherer mit welchem Produkt aktuell das für Sie optimale Angebot hat? Wir haben ihn: Sprechen Sie uns an.

Jens Kammann

Jens Kammann

Geschäftsführer
Wa-Ka Kreditversicherungsmakler GmbH
Tel.: (0171) 7 64 44 24
E-Mail: kammann(at)wa-ka.de

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