Fabrikationsrisiko in Zeiten von Lieferengpässen
Viele der produzierenden Unternehmen stellen kundenspezifische Produkte her, die nicht oder nicht ohne Weiteres zu anderen Kunden passen oder angeboten werden können. Das Kostenrisiko, diese Waren nicht anderweitig veräußern zu können, wenn ihr Kunde durch Insolvenz die Waren nicht mehr abnehmen kann, beschreibt das sogenannte Fabrikationsrisiko recht gut. Dieses Risiko kann auch in eine Warenkreditversicherung integriert werden. Auf diese Weise lässt sich das Produktionsrisiko verringern.
Der Kreditversicherungsschutz für das Fabrikationsrisiko steht auf dem Spiel!
Fristen: Die Uhr läuft
Der Versicherungsschutz ist in der Regel an einen zeitlichen Ablauf gebunden. Was aber passiert, wenn dieser Ablauf abweicht? Wenn die Produkte aufgrund fehlender Rohstoffe beispielsweise nicht fristgerecht ausgeliefert werden oder sich die Produktion sich wegen Personalengpässen zeitlich verschiebt?
Auch der zweite kritische Faktor, den Sie streng beachten sollten, bezieht sich auf das richtige Timing: Wann beginnt der Betrachtungszeitraum für das Fabrikationsrisiko – bereits bei Auftragsannahme oder erst bei Produktionsbeginn? Insbesondere, wenn die Uhr bereits bei der Auftragsannahme anfängt zu ticken, kann der versicherte Zeitraum schnell sehr eng werden.
Im Kreditversicherungsvertrag sind bestimmte Fristen geregelt, etwa zur Fakturierung oder zum Beginn der Absicherung bei Sonderanfertigungen. Lesen Sie in diesem Artikel, wie Sie passende Fristen vereinbaren.
Pflichten: Der Versicherer muss Bescheid wissen
Was passiert, wenn die fertiggestellten Waren nicht an Ihren Kunden ausgeliefert werden können und Sie diese Produkte dadurch nicht in Rechnung stellen können? Aktuell hören und lesen wir immer wieder etwa von Automobilherstellern, die Fahrzeuge nicht fertigstellen können, weil Zulieferer Bauteile oder Baugruppen nicht zeitgerecht liefern können. In der Folge steht die komplette Produktion – und damit auch die Abnahme von Bauteilen anderer Zulieferer.
Auch dies fällt unter das Fabrikationsrisiko. Solange Sie sich noch in den vereinbarten Fabrikationsfristen bewegen, brauchen Sie nicht aktiv werden. Sobald die Grenzen erreicht sind, sollten Sie jedoch eine entsprechende Meldung bei Ihrer Versicherung abgeben. Damit sichern Sie sich auch weiterhin den Versicherungsschutz für diesen Auftrag. Mit der Überschreitung der Frist und ohne eine Meldung, verlieren Sie den Fabrikationsrisikoversicherungsschutz für mindestens diese Lieferung.
Ein möglicher Lösungsansatz!
Lieferknappheit führt zu vielen Problemen. Zielüberschreitungsmeldungen an Ihre Kreditversicherung zu schicken, macht Ihnen und dem Versicherer sehr viel zusätzliche Arbeit – bei relativ geringer Wirkung. Den Kreditversicherern ist die Zwangslage beim Fabrikationsrisiko in vielen Unternehmen bewusst. Momentan reagieren sie mit einer gewissen Gelassenheit auf Überfälligkeiten. Dennoch sollten Sie Fristen und Pflichten penibel beachten und im Zweifel reagieren.
Wir helfen Ihnen dabei, Lösungen für diese Herausforderungen zu finden – ob durch Anpassung des Kreditversicherungsvertrags oder mit individuellen Ideen. Im Fokus steht für uns: das Risiko für Sie passend zu verringern und auch langfristig abzusichern.