Fakturierungsfrist, Fabrikationsrisiko und weitere "Kleinigkeiten" in der Warenkreditversicherung!
Im Kreditversicherungsvertrag sind bestimmte Fristen geregelt, etwa zur Fakturierung oder zum Beginn der Absicherung bei Sonderanfertigungen. Wir zeigen Ihnen, warum diese für Ihre Absicherung so wichtig sind.
Oft sind es winzige Details, die drastische Folgen haben können – und die doch allzu häufig übersehen werden. Dies gilt auch für die Kreditversicherung. In den Policen finden sich Faktoren und Fragestellungen, deren Tragweite für die Absicherung des Versicherungsnehmers erst dann sichtbar wird, wenn ein Schadensfall eingetreten ist und der Versicherer eine Schadensabrechnung vornimmt. Als erfahrene Experten auf dem Gebiet der Warenkreditversicherung kennen wir die Stolpersteine, auf die Sie bei der Vertragsgestaltung achten sollten. Erfahren Sie mehr in dieser Übersicht.
Die Fakturierungsfrist
Die meisten größeren Kreditversicherungspolicen sehen – wenn nicht anders vereinbart – eine Fakturierungsfirst von 30 Tagen vor. Damit sind Versicherungsnehmer verpflichtet, erbrachte Dienstleistungen oder gelieferte Waren innerhalb von 30 Tagen ihren Kunden in Rechnung zu stellen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass viele Unternehmen diese 30-Tage-Fakturierungsfrist nicht halten können. Überschreiten Unternehmen jedoch diese Frist, sind einzelne Teile der Forderungen, die älter als 30 Tage sind, nicht mehr kreditversichert.
Aufpassen müssen vor allem Unternehmen, die monatliche Sammelrechnungen erstellen. Für die Lieferungen und Leistungen eines Monats schreiben sie zu Beginn des Folgemonats eine gebündelte Rechnung – dabei entsteht aber eine zeitliche Lücke. Mindestens die Lieferungen und Leistungen des 1. eines Monats sind bei dieser Vorgehensweise (und den üblichen 30 Tagen Fakturafrist) zu Beginn des Folgemonats bereits unversichert. Die gute Nachricht: Fakturierungsfristen sind verhandelbar. Sie müssen also nicht Ihre Prozesse umstellen, sondern nur das Gespräch mit Ihrem Versicherer suchen und um eine Frist von (beispielsweise) 40 Tagen bitten.
Fristen im Fabrikationsrisiko
Produziert ein Unternehmer für einen seiner Kunden individuell angefertigte Produkte, Anlagen oder Maschinen, geht er bis zur Auslieferung und Fakturierung der Forderungen ein nicht unerhebliches Risiko ein. Den Herstellungsprozess für Sonderanfertigungen, das Risiko für die zu beschaffenden Rohstoffe und Produkte (Selbstkostenrisiko) können als Fabrikationsrisiko im Rahmen einer Warenkreditversicherung abgesichert werden.
Im Gegensatz zur Fakturierungsfrist ist das Fabrikationsrisiko bei den Kreditversichern höchst unterschiedlich geregelt – und das mit weitreichenden Konsequenzen. So sind sechs Monate Fabrikationsrisikodeckung des einen Versicherers nicht mit den sechs Monaten Fabrikationsrisikodeckung des anderen vergleichbar. Warum das so ist? Nun, bei einem Versicherer beginnt die Frist ab Auftragsannahme, der andere beruft sich auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Entstehens eines Fabrikationsrisikos.
Beispiel: Ein Unternehmen nimmt am 1. Januar eines Jahres einen Auftrag an. Die Arbeiten beginnen am 1. April, und sie dauern sechs Monate. Je nach Klausel und Kreditversicherer benötigen Sie in diesem Fall eine Fabrikationsrisikofrist von mindestens sechs bzw. neun Monaten. Nur dann sind Sie hundertprozentig vor einem Ausfall geschützt.
Das Selbstkostenrisiko und das Fabrikationsrisiko wird in aktuellen Kreditversicherungspolicen meist nicht mehr unterschieden, auch auf eine separate Meldung des Fabrikationsrisikos wird durch die Kreditversicherer zunehmend verzichtet.
Gerade die Lieferkettenproblematik der vergangenen Jahre hat viele Unternehmen unter Druck gesetzt, und die Regeln der Kreditversicherer konnten nicht immer eingehalten werden. Oftmals mussten wir als Kreditversicherungsmakler eingreifen und die Fristen einzelner Kreditversicherungspolicen unterjährig nachverhandeln.
Sonstige wichtige „Kleinigkeiten“
Limite: Immer wieder weisen wir unsere Kunden darauf hin, dass ein rechtzeitig und richtig beantragtes Limit ein Muss ist. Wer zu spät einen Erhöhungsantrag stellt oder gar ein falsches Limit beantragt hat, den beißen im Schadensfall unter Umständen die Hunde. Lesen Sie hier mehr.
Obliegenheiten: Überprüfen Sie regelmäßig die vereinbarten Fristen in Ihrer Warenkreditversicherung. Hier haben wir mehr dazu aufgeschrieben.
Unsere Aufgabe als Experte für die Kreditversicherung ist es, Ihren Kreditversicherungsvertrag regelmäßig mit Ihnen gemeinsam durchzusehen, den Vertrag bei Bedarf an neue Bedürfnisse und eine veränderte Risikolage anzupassen, Mitarbeitende zu schulen und jederzeit Ihre Fragen zu beantworten.
Bei uns steht die persönliche Betreuung im Vordergrund. Auch deshalb haben wir zum 1. Januar 2023 unser Team durch eine neue Kollegin und einen neuen Kollegen verstärkt.