Kreditversicherung: Schutzschirm verlängert

Bis 30. Juni 2021 verlängert: Der Schutzschirm der Bundesregierung ist auch im nächsten Jahr noch aktiv – und wird Lieferanten damit Sicherheit geben. Beachten Sie Ihre Mitteilungspflichten!

Dies dürfte die erlösende Nachricht sein, auf die Versicherungsunternehmen, aber auch einige Tausend Unternehmen in Deutschland gewartet haben: Das Bundesfinanzministerium gibt zum heutigen 4. Dezember 2020 eine Verlängerung des staatlichen Schutzschirms für Kreditversicherer bis einschließlich 30. Juni 2021 bekannt. Damit ist der Versicherungsschutz auch über den ursprünglichen Stichtag 31. Dezember 2020 hinaus in trockenen Tüchern.

Unmittelbar zum ersten Corona-Shutdown im Frühjahr 2020 hatten der Gesamtverband der Versicherer gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium nach einer probaten Methode gesucht, Lieferketten zu sichern und Insolvenzen zu verhindern. Der gemeinsam vereinbarte Schutzschirm sieht den Bund als Rückversicherer vor, im Gegenzug sichert der Bund sich 65 Prozent der 2020 fälligen Prämien (lesen Sie dazu auch unser Corona-Special). Nachdem die Bundesregierung vor einigen Wochen auch die Insolvenzantragspflicht unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt hatte, ist die Verlängerung des Schutzschirms ein nachvollziehbarer und begrüßenswerter Schritt: Schließlich brauchen Unternehmen auch dann noch Sicherheit, wenn die Insolvenzzahlen (erwartungsgemäß) wieder steigen.

Schutzschirm verlängert Meldepflicht
Der Schutzschirm wird verlängert. Achten Sie dennoch auf Ihre Obliegenheiten als versichertes Unternehmen. Foto: Alejandro Escamilla, Unsplash.com

Mit Finanzkommunikation Limite schützen

"Wichtig: Weiterhin gelten für versicherte Unternehmen bestimmte Mitteilungspflichten. Falls Ihr Betrieb beispielsweise aktuell erneut von einer Schließung oder von Kurzarbeit betroffen ist, müssen Sie dies Ihrem Versicherer zwingend mitteilen, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Sind Sie unsicher oder haben Fragen? Sprechen Sie uns noch heute an!"
Heiko Walter
Geschäftsführer der WA-KA GmbH

Limitaufhebungen, wie sie etwa der Kreditversicherer Euler Hermes zum Jahresende plante, sind mit der Entscheidung des Bundesfinanzministeriums vorerst vom Tisch – jedoch nur aufgehoben. Euler Hermes informierte Makler wie auch Versicherungsnehmer per Mail, wie ab dem 1. Juli 2021 mit Limiten umgegangen wird. Im Fokus stehen dabei Limite für die Abnehmer, deren Bonität als Grade 6 oder geringer eingestuft wird. Zentral ist in dieser Frage, dass Versicherungsnehmer zuverlässig und vollständig ihren Informationspflichten nachkommen. Bitte wenden Sie sich daher unbedingt an uns, falls Sie das Schreiben von Euler Hermes nicht erhalten oder falls Sie dazu Fragen haben. Als Ihr Spezialmakler sehen wir unsere Aufgabe selbstverständlich darin, Sie durch diese anspruchsvolle Zeit zu lotsen und insbesondere bei der Erfüllung von Vertragsobliegenheiten zu unterstützen.

Zuletzt hatte auch unser Nachbarland Niederlande beantragt, dass der Schutzschirm verlängert wird, wie das Magazin Risk & Business schreibt. Eine staatliche Unterstützung helfe, unnötige Insolvenzen zu verhindern, äußerte sich das niederländische Wirtschaftsministerium – und in der Tat: Die Insolvenzzahlen in den Niederlanden seien niedriger als prognostiziert. Man erwarte jedoch damit, den Schutzschirm nicht länger als erforderlich aufrechtzuerhalten.

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