Liquidität planbar sichern mit dem richtigen Factoringvertrag

Sie möchten Ihre Forderungen an einen Factor verkaufen, sind sich aber unsicher, worauf es bei der Vertragsgestaltung ankommt? Wir erklären die zentralen Elemente und geben Orientierung.

Regelmäßig und aus guten Gründen empfehlen wir unseren Kunden Factoring als eine effektive Finanzierungsform, um die Liquidität ihres Unternehmens nachhaltig zu stärken. Durch den regelmäßigen Verkauf offener Forderungen lassen sich Zahlungsausfälle vermeiden und finanzielle Engpässe frühzeitig vermeiden. Besonders bei Auftragsspitzen oder saisonalen Schwankungen sorgt Factoring für eine stabile Cashflow-Planung. Statt Wochen oder Monate auf den Zahlungseingang zu warten, erhalten Unternehmen einen Großteil des Rechnungsbetrags innerhalb kürzester Zeit ausgezahlt – meist innerhalb von 48 Stunden.

Factoringvertrag

Die Basis dafür bildet ein Factoringvertrag, in dem Rechte und Pflichten beider Parteien – Unternehmen und Factor – verbindlich festgelegt werden. Er regelt insbesondere, welche Forderungen verkauft werden dürfen und wann Forderungen nicht angekauft werden können, wie hoch der Auszahlungsprozentsatz ist und unter welchen Bedingungen die Zusammenarbeit erfolgt.

Die erste Entscheidung: Echtes vs. unechtes Factoring

Factoring gibt es in vielen Varianten; Sie sollten sich daher im Vorfeld damit auseinandersetzen, welche Variante für Sie passend ist. Am bedeutendsten ist Factoring mit der Einbindung einer Warenkreditversicherung.

Beim echten Factoring verkauft ein Unternehmen alle offenen Forderungen an den Factor. Dieser zahlt in der Regel 80 bis 90 Prozent des Rechnungsbetrags innerhalb von 48 Stunden aus und übernimmt das komplette Ausfallrisiko. Zahlt der Debitor nicht, haftet der Factor vollständig. Beim unechten Factoring handelt es sich dagegen wirtschaftlich um einen Kreditvertrag. Das Unternehmen trägt weiterhin das Risiko von Zahlungsausfällen und muss bei Nichtzahlung den Vorschuss zurückerstatten. In Deutschland ist das echte Factoring die verbreitetste Form, da es Unternehmen umfassend entlastet und zusätzliche Sicherheit bietet.

Inhalte und Gestaltung des Factoringvertrags

Ein gut strukturierter Factoringvertrag ist entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Er sollte klar, verständlich, logisch aufgebaut und transparent in Bezug auf alle Kosten sein. Vor allem sollten Ihre Rechte, Pflichten und die rechtliche Sicherheit, aber auch Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen unmissverständlich nachzulesen sein. Ein sauber gestalteter Vertrag erleichtert den Vergleich verschiedener Anbieter und zeigt schnell, ob ein Anbieter kundenorientiert und rechtlich sauber arbeitet.

Ein professioneller Factoringvertrag regelt folgende Punkte eindeutig:

  • Welche Vertragsparteien schließen den Vertrag?
  • Wie hoch ist die eingeräumte maximale Kreditlinie?
  • Wie erlange ich ein Kreditlimit, in welchem Rahmen ist die Selbstvergabe von Kreditlimiten möglich?
  • Wie hoch ist die maximale Ankaufshöhe pro Debitor bzw. Unternehmensgruppe?
  • Welche Kosten und Gebühren fallen an?
    Darunter fallen: Factoring-Gebühr, Zinsberechnung (Basiszins und Zinsmarge), Debitorenprüfgebühren etc.
  • Welche jährlichen Mindestgebühren und Mindestzinsen gelten?
  • Welche Regeln müssen Sie jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungseinreichung und Auszahlung beachten?
  • Welche prozentuale Höhe des Kaufpreisbevorschussung gilt?
    (in der Regel 80 bis 90 Prozent)
  • analog dazu: Welcher Sicherungseinbehalt gilt (10 bis 20 Prozent), um Skonti, Bonis oder andere Rechnungsabzüge ausgleichen zu können?
  • Wie werden die Rechnungen dem Factor eingereicht?
  • Welche Kontoverbindungen für Auszahlung und Zahlungseingänge sind hinterlegt?
  • Auf welche Kontoverbindung zahlt Ihr Kunde künftig?
  • Welche Abrechnungsbedingungen gelten?
  • Welche Laufzeit und Kündigungsfristen wurden vereinbart?
  • Gibt es Zusatzbedingungen oder Vertragsergänzungen, etwa zu Mahnfristen?

Unsere Empfehlung

Mit einem klar strukturierten Factoringvertrag legen Sie den Grundstein für eine partnerschaftliche, sichere und flexible Finanzierungslösung. Bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden, sollten Sie den Factoringvertrag sorgfältig auf Transparenz, Kosten und Konditionen prüfen.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung: Wir helfen Ihnen gern, die optimale Lösung und die entsprechenden Partner für Ihr Unternehmen zu finden.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Heiko Walter

Heiko Walter

Geschäftsführer
Wa-Ka Kreditversicherungsmakler GmbH
Wa-Ka Credit Solutions GmbH
Tel.: (0171) 7 64 44 22
E-Mail: walter(at)wa-ka.de

Jens Kammann

Geschäftsführer
Wa-Ka Kreditversicherungsmakler GmbH
Tel.: (0171) 7 64 44 24
E-Mail: kammann(at)wa-ka.de

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