Mehrwertsteuer-EuGH-Urteil C482/21: Auch in Belgien nun höheres Risiko

Auch in Belgien kann nun im Falle eines Forderungsverlusts die Mehrwertsteuer nicht mehr von den Behörden zurückgefordert werden.

Ein einziges EuGH-Urteil drohte im vergangenen Jahr, das Risiko aller europäischen Unternehmen zu erhöhen: Das Gericht beschied unter Aktenzeichen C482/21, dass die Finanzbehörden nicht auf Mehrwertsteuern verzichten muss – auch dann, wenn die Lieferung oder Leistung, für die die Steuer anfällt, selbst nicht beglichen wurde. In der Folge würden auch die Unternehmen, die Forderungsverluste über eine Kreditversicherung abgesichert haben, die MwSt.-Steuer entrichten bzw. nicht zurückfordern können. Hintergründe zum Urteil haben wir hier und hier beschrieben.

Belgien Mehrwertsteuer

Die Folgen

Als erstes Land hatten die österreichischen Steuerbehörden ihre Praxis angeglichen. Versicherungsnehmer waren mit einem gestiegenen Risiko – je nach fälligem Steuersatz bis zu 21 Prozent – konfrontiert und bemühten sich um eine Anpassung ihres Kreditversicherungsvertrags, um diese Lücke zu schließen.

Nun schließt sich Belgien an: Im Rundschreiben 2024/C/80 informieren die Behörden über ein reduziertes Recht auf MwSt.-Erstattung bei versicherten Forderungsausfällen. Darauf wies Allianz Trade seine Kunden in der vergangenen Woche hin.

Wir raten unseren Kunden, das individuelle Risiko Ihrer belgischen Niederlassung bezüglich Ihrer inländischen Abnehmer zu prüfen und ergänzend abzusichern. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung: Wir prüfen mögliche Optionen und aktualisieren auf Ihren Wunsch die Verträge.

Sie sind noch kein Wa-Ka-Kunde? Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern dabei, Ihr Risiko zu bewerten und passgenau abzusichern.

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