Neue AVB bei Allianz Trade: Das müssen Versicherte wissen
Ab Juli 2024 stellt Allianz Trade fortlaufend Altverträge auf neue Versicherungsbedingungen um. Wir erklären die Hintergründe und zeigen, wie Sie profitieren können.
In regelmäßigen Abständen änderten die Kreditversicherer in den vergangenen Jahr(zehnt)en die Strukturen und Formulierungen ihrer Warenkreditversicherungspolicen. In der Folge gewannen die Bedingungswerke an Umfang und Komplexität. Das musste sich wieder ändern – und deshalb versuchen die Versicherer nun seit einiger Zeit, dieses Sammelsurium wieder zu vereinheitlichen und mit neuen Bedingungen in der Warenkreditversicherung dem Markt neue Impulse zu geben.
Auf diese Weise vereinfachen und vereinheitlichen die Versicherer ihre Prozesse weltweit, und sie senken die Kosten, die ein allzu harter Wettbewerb mit sich bringt. Gleichzeitig wollen sie Struktur und Wording schärfen, konkretisieren und an die aktuell gültigen rechtlichen Regelungen anpassen.
Der aktuelle Stand bei den Versicherern
Als erster Versicherer hatte Atradius bereits vor der Finanzkrise 2008/09 mit dem Transfer auf die Policen „Atradius Modula“ und „Modula Kompakt“ begonnen. Alte Policen und deren Vertragswerke schickte man damit in den Ruhestand. Auch die Coface hat alte Policen weitgehend auf das neue Wording umgestellt. Die R+V führt ihre Policen eher passiv neuen Bedingungen zu, doch auch hier profitieren Versicherungsnehmer häufig von einem verbesserten Versicherungsschutz. Bei der Coface sind bereits nahezu alle Policen auf Easyliner, Tradeliner oder Globalliner transferiert, die Ausfuhrkreditversicherung/Warenkreditversicherung (AKV/WKV), Globalalliance Contract (GAC) oder @rating-Police gehören nun der Vergangenheit an.
Auch bei Allianz Trade haben die alten Versicherungsbedingungen endgültig ausgedient. Sogar die erst wenige Jahre alte Corporate Advantage, kurz CA, gehört jetzt zum alten Eisen. Ab 1. Juli 2024 stellt der Versicherer Zug um Zug alle alten Bedingungen bei Allianz Trade auf die neuen Versicherungsbedingungen der „Allianz Trade Warenkreditversicherung“ um. Die neue Warenkreditversicherung ist nun deutlich übersichtlicher: Sie verfügt wieder über separate Versicherungsbedingungen, was die Seitenanzahl der Police vermutlich mehr als halbieren wird. Lediglich die Warenkreditversicherung M (WKV-M) und die World Agency-Programme bleiben erhalten.
Die Angebote für neue Versicherungsnehmer werden nun unter den neuen Bedingungen erstellt, sofern die Umsatzgröße passt. Alte Policen werden schrittweise – jedoch frühestens zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit – die Bestandsverträge umgestellt. Allianz Trade beginnt mit der Umstellung der Corporate Advantage Policen, sukzessive folgen die anderen Bedingungswerke.
Was ändert sich – und wie profitieren Versicherte?
Auch wir als Kreditversicherungsmakler mussten uns zunächst mit den neuen Versicherungsbedingungen vertraut machen. Zusammenfassend lässt sich jedoch feststellen: Auch bei verändertem Wortlaut ist der Inhalt der Policen weitgehend gleich geblieben. Die Warenkreditversicherung wurde zudem nicht neu erfunden. Vieles, was aus Sicht der Juristen nicht klar genug geregelt wurde, ist nun exakt formuliert und definiert. Die Warenkreditversicherung der Allianz Trade ist auch für den Nichtprofi wieder verständlich formuliert. Und: Das neu geschaffene Produkt überzeugt uns auch durch seine innovativen Lösungen im Sinne der Versicherten. So sind die Rechtsverfolgungskosten für versicherte Forderungen nun in der Police mitversichert.
Als Fachmakler für die Kreditversicherung werden wir aktiv die neuen Bedingungen mit unseren Kunden besprechen und Umstellungsangebot vorstellen. Nicht jede der Police wird zum jetzigen Zeitpunkt schon umstellbar sein. Für einige unserer Kunden werden wir eine Umstellung fordern, wenn es zu deren Vorteil ist. Wir sind uns sicher, dass sich insbesondere die Versicherungsnehmer einer Corporate Advantage Police über ein verständlicheres Vertragswerk freuen werden.