Nur keine Angst: Die neuen Versicherungsbedingungen in der Warenkreditversicherung
Seit einigen Jahren sind sie auf dem Vormarsch – die neuen Versicherungsbedingungen in der Warenkreditversicherung. Als erster Versicherer hatte Atradius bereits vor der Finanzkrise 2008/09 mit dem Transfer auf die Policen „Atradius Modula“ und „Modula Kompakt“ begonnen. Auch Coface und Allianz Trade (ehemals Euler Hermes) stellten aktiv in den vergangenen Jahren viele ihrer Policen um. Auf diese Weise wollen die Versicherer ihrer Prozesse weltweit vereinfachen und vereinheitlichen. Gleichzeitig sollen Struktur und Wording geschärft, konkretisiert und an die aktuell gültigen rechtlichen Regelungen angepasst werden. Eher passiv stellt wiederum die R+V ihre Policen um. Aber auch hier können die Versicherungsnehmer häufig von einem verbesserten Versicherungsschutz profitieren.
Die neuen Namen
Ob AKV / WKV, Globalalliance Contract (GAC), @rating-Police der Coface und fast alle alten Bedingungswerke von Allianz Trade: Von der Umstellung auf neue Versicherungsbedingungen sind zahlreiche Policen der Warenkreditversicherung betroffen. Die Produkte heißen nun beispielsweise bei der Coface Easyliner, Tradeliner oder Globalliner, bei Allianz Trade wird selbst die vor wenigen Jahren vorgestellte Corporate Advantage, kurz CA, nun bis Ende 2026 auf das neue Bedingungswerk Allianz Trade "Warenkreditversicherung" umgestellt. Lediglich die Warenkreditversicherung M (WKV-M) kann bei Bedarf angepasst werden, und die World Agency-Programme blieben erhalten.

Was ändert sich – und wie profitieren Versicherte?
Auch wir als Kreditversicherungsmakler mussten uns zunächst mit den neuen Bedingungswerk vertraut machen – und uns damit anfreunden. Zusammenfassend lässt sich jedoch inzwischen feststellen: Der Inhalt der Policen ist weitgehend gleich geblieben, die Warenkreditversicherung wurde zudem nicht neu erfunden. Einzig die Seitenzahl der Versicherungsbedingungen hat sich nicht selten verdoppelt. In aller Regel überwiegen jedoch die Vorteile der neu formulierten Vertragswerke.
Die neu geschaffenen Produkte überzeugen durch ihre innovativen Lösungen im Sinne der Versicherten. So tritt bei Euler Hermes der Schadensfall schon ein, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter benannt wird – und nicht wie bisher erst bei Eröffnung der Insolvenz. Versicherte dürfen demnach früher mit Zahlungen rechnen. Einigen Unternehmen dürfte auch die monatsgenaue Abrechnung von Prüfgebühren entgegenkommen, wie es ein Versicherer anbietet.
Bereits mit der Einführung des Globalliance Contract hat Coface die Aushaftung mit in die Police integriert. Diese Geschäftspolitik setzt Coface mit dem Tradeliner fort, die Klausel „Aushaftung“ kann auch im Tradeliner zur Verfügung gestellt werden, was wir ausdrücklich begrüßen. Warum nützt Ihnen das? Lassen Sie es uns kurz auf den Punkt bringen: Bei einer vertraglich definierten Aushaftung sind und bleiben die Forderungen, die innerhalb der Vertragslaufzeit entstanden sind, versichert. Der Schadensfall (beispielsweise die Eröffnung der Insolvenz) muss nicht innerhalb der Vertragslaufzeit entstanden sein. Auch hier gewinnt der Versicherungsnehmer also einen erheblichen Vorteil. Mit dieser neuen Formulierung unterscheidet Coface nicht mehr zwischen Selbstkostenrisiko und Fabrikationsrisiko, wodurch der Versicherer den Schulterschluss mit den meisten anderen Marktteilnehmern herstellen konnte.
Immer wieder stoßen wir im Rahmen unserer Arbeit auf Verträge bei der R+V, die auf alten Versicherungsbedingungen basieren. Seit 2002 wurden hier sieben neue Ausgaben der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Warenkreditversicherung veröffentlicht. In den meisten Fällen handelt es sich nur um Klarstellungen, dennoch enthalten die neuen Bedingungen Verbesserungen im Versicherungsschutz oder bei der Abrechnungsgrundlage der Kreditversicherung.
Als Fachmakler für die Kreditversicherung haben wir bereits weite Teile unserer Bestände auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgreich und zur Zufriedenheit unserer Kunden umgestellt. Bei Interesse beraten wir Sie gern zu Ihren Vorteilen und erklären Ihnen alle Fragen, die sich aus dem neuen Wording ergeben und begleiten die Umstellung.
Hinweis: Dieser Artikel wurde zuerst im März 2021 veröffentlicht und im Juli 2026 um neue Entwicklungen ergänzt und aktualisiert.