Bürgschaften: So finden Sie Antworten auf zentrale Fragen

Sie möchten wissen, welche Bürgschaftsversicherung für welchen Zweck geeignet ist und worauf Sie bei der Wahl des Kautionsgebers achten sollten? In unseren FAQ zum Thema Bürgschaft klären wir grundlegende Begriffe und beantworten die wesentlichen Fragen. Und was Sie nicht wiederfinden? Das teilen Sie uns einfach mit – wir freuen uns, eine Antwort nachzuliefern!

Grundlegende Informationen

Diese in der Regel synonym verwendeten Begriffe unterscheiden sich nur durch ihren Anwendungsbereich:

  • Im privaten Bereich assoziiert man den Begriff Kaution mit Mietwohnungen oder -gegenständen, für die eine Sicherheit hinterlegt werden muss.
  • Unternehmen kennen zusätzlich die Begriffe Bürgschaftsversicherung und Aval.

Während ein Kautionsversicherungsanbieter eine Mietkaution im Portfolio hat, sprechen Bürgschaftsanbieter von einer Mietbürgschaft, und eine Bank nennt das gleiche Produkt Mietaval.

Viele Kautionsversicherer sind ausschließlich auf das Abdecken privater Mietkautionen spezialisiert. Eine gewerbliche Mietkaution wiederum wird nicht von einer Privatperson, sondern von einem Unternehmen abgeschlossen. In diesem Fall sprechen wir als Kreditversicherungsmakler mit Bürgschaftsversicherungen, die neben der Mietbürgschaft auch andere Bürgschaftsarten wie Mängelgewährleistung, Vertragserfüllungs-, oder Anzahlungsbürgschaften anbieten.

Im Kontext von Banken taucht neben den Avalen der Begriff Avalrahmen auf. Auch hier handelt es sich um eine klassische Bürgschaft für den Geschäftsverkehr. „Aval“ kommt dabei aus dem Lateinischen und heißt übersetzt nichts anderes als Bürgschaft.

Grundsätzlich kann eine Versicherungsbürgschaft für jedes Unternehmen, das eine Mietkaution stellen muss, relevant sein.

Andere Bürgschaftsarten eignen sich insbesondere für Unternehmen aus dem Handwerk, dem Hoch-/Tiefbau,  generell auch für Unternehmen des Baunebengewerbes oder des Maschinenbaus, für Projektentwickler oder für Energieversorger.

Die Abwicklung der Bürgschaften durch die Versicherung erfolgt schneller und unkomplizierter als bei einer Bank. Meist stellt der Kautionsversicherer dem Unternehmer einen Online-Zugang bereit, über den die Bürgschaft(en) beantragt und verwaltet werden können. Eine Bürgschaft einer Versicherung ist zudem immer günstiger als eine Bankbürgschaft. Alle Vorteile können Sie hier nachlesen.

Rufen Sie unsere Infografik (PDF) auf und erfahren Sie mehr über die Wechselwirkung zwischen Bürgschaftsanbieter und Unternehmen und unsere Aufgaben als Fachmakler.

Eine Bankbürgschaft muss von den Banken generell auf Ihren Gesamtkreditrahmen angerechnet werden – und dass meist bei jeder Bürgschaftsart zu 100 Prozent des Wertes. Eine Mängelgewährleistungsbürgschaft ist meist nur ein Bruchteil des Risikos einer Anzahlungsbürgschaft, aber beide engen Ihren Kontokorrentrahmen und damit Ihre Liquidität ein. Sie können aber auch davon ausgehen, das Bankbürgschaften häufig deutlich teurer sind als Versicherungsbürgschaften, zudem fallen meist Ausfertigungsgebühren an.

Nicht jeder Kautionsversicherer akzeptiert dies. Aber: Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten für Sie. Entweder tauschen Sie die Bürgschaften bei Ihren Auftraggebern aus oder die Bank, die die Bürgschaften ausgestellt hat, akzeptiert eine Rückbürgschaft vom Versicherer.
Ja, einige Versicherungsgesellschaften bieten Neugründern für eine Auswahl von Bürgschaften kleine Bürgschaftsrahmen und Mietkautionsversicherungen an.

Die Zahl der Anbieter auf dem deutschen Markt stieg in den letzten Jahren kontinuierlich. Als Kautionsmakler arbeiten wir mit allen relevanten Anbietern zusammen. Aktuell gibt es 19 Kautionsgeber.

Ja – es sogar nicht unüblich, mehrere Bürgschaftslinien zu nutzen, denn auf einem Bein lässt sich nicht gut stehen. Ein Bürgschaftsgeber kann zudem nicht immer alle benötigten Bürgschaftsarten bzw. Texte verbürgen.

Mängelgewährleistung, Vertragserfüllung, Anzahlungs-, Bietungs- und Mietbürgschaften zählen zu den gängigsten Bürgschaften.

Zudem können durch einen Kautionsversicherer verbürgt werden: Zollbürgschaften, Energielieferungsbürgschaften, Rekultivierungsbürgschaften, Rückbaubürgschaften für Photovoltaik und Windkraftanlagen, Bürgschaften für das Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG), Bürgschaften zur Absicherung des Marktpreisänderungsrisikos (MtoM-Risiko), Bürgschaften für Arbeitszeitkonten und Altersteilzeit, Warenlieferungsbürgschaften und Tankkartenbürgschaften – und viele mehr.

Teilweise sind die Versicherer auch bereit, Garantien zur Verfügung zu stellen, die Marktbesonderheiten (etwa in Österreich) abdecken.

Viele der Bürgschaftsversicherer bieten Ihnen ein Onlineportal an, so dass Sie Standard-Bürgschaften sofort abfordern können. Sollte Ihr Kunde mit der Zustellung einer digitalen Bürgschaft einverstanden sein, wird ihm diese sofort zur Verfügung gestellt.
Als Kautions- und Bürgschaftsmakler versuchen wir, die Stellung von Bürgschaften zur vermeiden. Bei mehr als 90 Prozent der durch uns verhandelten Kautionslinien wurden keine Sicherheiten hinterlegt. Im Regelfall akzeptieren die Bürgschaftsversicherungen nur Rückbürgschaften Ihrer Hausbank. Im Einzelfall wird auch ein abgetretenes Festgeldkonto als Sicherheit akzeptiert.

Einige der Kautionsanbieter bieten keine Bürgschaften für das Ausland an, andere nur Bürgschaften nach deutschem Recht innerhalb Europas. Einige wenige bieten wiederum auch Bürgschaftsrechte in unterschiedlichen Sprachen und Landesrechten an. 

Rund um Ihren Vertrag

Bis zu einer Rahmenhöhe bis zu 750 T€ benötigt der Kautionsversicherer häufig keine oder nur ein paar wenige Informationen zum laufenden Geschäft. Erst ab 750 T€ sollte mit dem Antrag eine aktuellen BWA und eine Aussage zu den bestehenden Aufträgen sowie der Abschluss des letzten Geschäftsjahres eingereicht werden.

Die Kosten einer Bürgschaftsversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig – beispielsweise, ob Sie eine Einzelbürgschaft oder einen Bürgschaftsrahmen benötigen. Neben der Bonität Ihres Unternehmens beeinflussen Ihr Bedarf und die benötigte Bürgschaftsform die Kalkulation am stärksten.

  • Je nach Bonität Ihres Unternehmens können wir Ihnen Mängelgewährleistungsbürgschaften und Vertragserfüllungsbürgschaften für 0,5 bis 1,4 Prozent in einem Bürgschaftsrahmen zur Verfügung stellen.
  • Bei Anzahlungsbürgschaften oder Auslandsbürgschaften, die beispielsweise nach Landesrecht ausgestellt werden müssen, wird meist individuell geprüft.
  • Je nach Versicherer und Bürgschaftsart kann eine Ausstellungsgebühr vom Versicherer erhoben werden, dieses trifft meist auf Sondertexte oder individuelle Texte zu.
Nicht jeder Versicherer bietet eine Lösung für Sondertexte. Für deutsche Bürgschaftsempfänger ist es aber einfach, einen Partner für besondere Texte oder spezielle Wünschen der Behörden zu finden. Im internationalen Umfeld ist die Auswahl der Anbieter leicht eingeschränkt.

Zunächst: Solange Sie nur einen Kautionsversicherer am Bord haben, brauchen Sie diesen Grundsatz nicht zu beachten.

Allerdings kommt es häufig vor, dass ein Unternehmer verschiede Kautionsgeber nutzt. Dann muss die Pari-passu-Klausel, ein Gleichbehandlungsgrundsatz, beachtet werden. (Dies betrifft meist nicht die Standard-Kautionsrahmen.)

Was sagt sie aus? Kurz gesagt: Sie dürfen einen neuen Kautionsversicherer nicht besser als die alten Bürgen stellen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Sicherheiten stellen, aber auch bei Klauseln im Vertragswerk, die die Haftung regeln.  Die Konditionen und Prämiensätze sind hierbei nicht relevant.

Die meisten Anbieter im Kautionsversicherungsbereich bieten Ihnen ein Onlineportal an, wo Sie Ihre Bürgschaften abrufen, aber auch verwalten können. Eine Beantragung einer Standardbürgschaft dauert nur wenige Minuten.  Individuelle Texte können Sie dem Versicherer per Mail, Fax oder Brief zusenden.
Für Mängelgewährleistungsansprüche werden in aller Regel fünf Prozent des Umsatzes als Bürgschaft vom Auftraggeber gefordert. Für Vertragserfüllungsbürgschaften fallen meist zehn Prozent an. Abhängig von der Bürgschaftsart genügt für das erste Jahr ein Bürgschaftsrahmen von etwa fünf bis zehn Prozent Ihres Jahresumsatzes. Grundsätzlich können wir einen Mehrbedarf im Laufe der Vertragslaufzeit individuell bedarfsgerecht anpassen und erhöhen.
Viele der Bürgschaftsversicherer bieten Ihnen ein Onlineportal an, so dass Sie Standard-Bürgschaften sofort abfordern können. Sollte Ihr Kunde mit der Zustellung einer digitalen Bürgschaft einverstanden sein, wird ihm diese sofort zur Verfügung gestellt.

Je nach Ausgestaltung der Bürgschaftsurkunde kann eine Rückholung der Bürgschaft sinnvoll sein. Denn jede dem Versicherer zurückgesendete Bürgschaft reduziert Ihr Obligo und verschafft Ihnen Platz für neue Bürgschaften.

Bei Schwierigkeiten, einzelne Bürgschaften zurückzuerhalten, bietet einer unserer Partner ein Rückholservice an.

Einige Bürgschaftsanbieter versenden ihre Bürgschaften inzwischen bevorzugt per E-Mail. Andere bieten gar keine Bürgschaften in Papierform mehr an. Der Wunsch des Bürgschaftsempfängers, sich von der Echtheit der Bürgschaft überzeugen zu können, liegt auf der Hand. Meist bietet der Bürgschaftsgeber (Versicherer) einen E-Mail-Service an, an den sich der Empfänger unter Angabe der Bürgschaftsnummer wenden kann, um sich auf diesem Wege die Echtheit bestätigen zu lassen.

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