Factoring: So finden Sie Antworten auf zentrale Fragen
Sie möchten wissen, wie genau ein Factor Ihnen Liquidität verschaffen kann, welche Kosten und Risiken auf Sie zukommen (könnten) oder welche Factoring-Lösung Ihre Bedürfnisse erfüllt? In unseren FAQ zum Thema Factoring beantworten wir die wesentlichen Fragen. Und was Sie nicht wiederfinden? Das teilen Sie uns einfach mit – wir freuen uns, eine Antwort nachzuliefern!
Sie suchen Orientierung bei der Vielzahl der Factoring-Anbieter? Wir lotsen Sie gern: Auf der Basis unserer vielfältigen Erfahrungen lässt sich die Frage nach dem richtigen Factor meist einfach beantworten. Zentrale Kriterien wie die Größe und Bonität Ihres Unternehmens oder die Branche, die Sie beliefern, grenzen bereits zu einem frühen Zeitpunkt die Anzahl der geeigneten Anbieter ein. In einem weiteren Schritt legen Sie die gewünschte Factoring-Variante fest, beispielsweise Full Service, stilles Factoring, Inhouse- oder ein Ausschnitts-Factoring. Auch damit reduziert sich die Zahl der möglichen Anbieter weiter. Mit dieser Vorgehensweise können Sie den für Ihr Unternehmen passenden Factor identifizieren. Wir unterstützen Sie gern dabei.
Eine Factoring-Lösung sollte sich immer und primär nach den Bedürfnissen Ihres Unternehmens richten. Kleinere und mittlere Unternehmen profitieren häufig vom sogenannten Full-Service-Factoring. Die Geschäftsleitungen geben damit die Debitorenüberwachung und Mahnbuchhaltung an den Factor ab. So gewinnen Geschäftsführer, Buchhalter und andere Führungskräfte den Freiraum, sich (wieder) auf das Wesentliche wie die Unternehmensstrategie, die Produktentwicklung oder den Vertrieb zu konzentrieren.
Unternehmen „mit gewachsenen Strukturen“ äußern wiederum meist den Wunsch, die Debitorenüberwachung und Mahnbuchhaltung im Unternehmen zu halten. In diesem Fall bietet sich ein Inhouse-Verfahren an. Ist die Bonität Ihres Unternehmens zudem gut, kann auch ein stilles Inhouse-Verfahren die passende Lösung sein. Dann wird dem Schuldner – das heißt, Ihrem Kunden – im regulären Geschäftsverlauf nicht angezeigt, dass Sie Ihre Forderungen an einen Factor verkaufen.
Diese Frage lässt sich wiederum nicht so schnell und einfach beantworten. Klären wir zunächst den wesentlichen Unterschied beider Modelle: In einem Einvertragsmodell (kurz EVM) übernimmt der Factor den Delcredereschutz für Ihre Forderung. In einem Zweivertragsmodell (oder auch kurz ZVM), baut der Factoringvertrag auf eine separate, meist bestehende Warenkreditversicherung auf. Im Einvertragsmodell haben Sie Delcredereschutz ab Ankauf Ihrer Forderung durch den Factoringanbieter. Dagegen genießen Sie beim ZVM ab der Leistungserbringung bei Ihrem Kunden bereits Forderungsausfallschutz – durch den Deckungsschutz Ihrer unterlegten Kreditversicherung also deutlich früher. Außerdem sind auch Forderungen der Insolvenzanfechtung mit abgesichert. An dieser Stelle erklären wir den Unterschied Einvertragsmodell vs. Zweivertragsmodell.
Die Kosten richten sich nach mehreren Faktoren: Zunächst wirkt es sich im Allgemeinen positiv auf die Konditionen aus, je mehr Forderungen ein Unternehmen der Factoringgesellschaft zum Kauf einreicht – beziehungsweise: je höher der Umsatz ist. Darüber hinaus beeinflussen die Anzahl und die Bonität der Kunden, die Anzahl der eingereichten Rechnungen und natürlich die Factoringvariante die entstehenden Kosten. Für die zu finanzierenden Außenstände fallen zudem Zinsen an.
Im einem Full-Service-Vertrag mit wenigen 100.00 Euro Umsatz pro Jahr kann die ALL IN-Factoringgebühr (inkl. Zinsen) schnell 1-2 % des Rechnungsbetrags (zzgl. der MwSt.) und mehr betragen. Bei einem Umsatz von 25 Mio. € im Inhouse-Factoring-Verfahren mit wenigen guten Debitoren fallen die Kosten für das Factoring dagegen deutlich geringer aus. Die Factoringgebühr wird hier meist im Promille-Bereich liegen; und die Zinsen werden meist separat ausgewiesen und abgerechnet. Der vereinbarte Zins wird effektiv und tagesgenau abgerechnet und hat als Basis meist den 3-Monats-Euribor zzgl. der vereinbarten Zinsmarge.
Sollten Sie als Unternehmer Ihre Forderungen über eine Kreditversicherung abgesichert haben, kann diese in das Factoring-Verfahren einbezogen werden. Dies wird sich in der vereinbarten Factoringgebühr widerspiegeln.
Je nach Anbieter und Vertragsart werden Factoringnehmern weitere Gebühren in Rechnung gestellt. Neben der Factoringgebühr kann ein Factoringvertrag auch eine zusätzliche Delcrederegebühr, Softwarelizenzgebühren oder Limitprüfungsgebühren enthalten. Auch eine Einrichtungsgebühr und sogenannte Außenprüfungsgebühren sind manchmal vorgesehen. Diese Unterschiede erschweren häufig die Vergleichbarkeit der verschiedenen Factoringangebote.
Factoring bringt Ihrem Unternehmen Liquidität. Tätigt Ihr Unternehmen mehr Umsatz, wächst das Finanzierungsvolumen automatisch mit. Sie können Ihren Kunden längere Zahlungsziele gewähren und bleiben trotzdem liquide. Gleichzeitig sichern Sie Ihr Unternehmen gegen Forderungsverluste ab, durch den Forderungsverkauf verkürzt sich Ihre Bilanz und Ihr Rating bei der Bank steigt. Factoring ist eine Finanzierungsart, die lediglich Ihre offenen Forderungen als Sicherheit nimmt. Ihre private Haftung ist damit sehr eingeschränkt. Sie machen sich unabhängiger von Ihrer Bank.
Abhängig von der Form des Factoringmodells kommen mehr oder weniger Pflichten auf Factoringnehmer zu. Diese gilt es zur Aufrechterhaltung des Vertrags natürlich einzuhalten. Beim offenen Full-Service-Vertrag im Einvertragsmodell übernimmt der Factor in weitreichendem Umfang Pflichten wie das Mahnwesen oder die Geltendmachung einer Forderung. Entscheiden Sie sich für Inhouse-Factoring, tragen Sie als Unternehmen einen großen Teil der Verantwortung. Sobald Sie die Spielregeln des Factoringvertrages, beispielsweise Meldefristen für überfällige Forderungen, nicht einhalten, riskieren Sie, dass der Factor diese Forderungen nicht mehr ankaufen wird. Eine Liquiditätslücke kann entstehen, und das Forderungsausfallrisiko liegt wieder bei Ihnen.
Lesen Sie dazu auch unseren Artikel „Risiken und Nebenwirkungen im Factoring“.
Ganz grundlegend werden keine Forderungen angekauft, die überfällig oder notleidend sind. Zudem müssen die Factoringgesellschaften auf die sogenannte Verität (Werthaltigkeit) der Forderung achten. Forderungen, die nicht einredefrei sind, Auslandsforderungen, bei denen nach Landesrecht ein Forderungsverkauf untersagt ist, und Forderungen, die generell nicht durch den Factor gerichtlich durchgesetzt werden können, wird der Factor in aller Regel nicht ankaufen wollen. Darunter fallen z.B. Anzahlungs- oder Abschlagsrechnungen sowie VOB-Rechnungen. Handwerker-Factoring bzw. der Ankauf von VOB-Forderungen werden nur von wenigen, spezialisierten Factoringgesellschaften angeboten.
Factoring bietet Ihnen 100 % Delcredereschutz für alle angekauften Forderungen. Sobald die Forderung von der Factoringgesellschaft angekauft wurde, ist diese Einzelforderung regresslos verkauft. Das Forderungsausfallrisiko ist damit an den Factor übergegangen.
Im Gegensatz zum Factoring kann eine Warenkreditversicherung das Risiko eines Forderungsausfalls deutlich früher und umfangreicher absichern. Sie übernimmt das Delcredere-Risiko meist zu 90 %. Gegenstand der Police sind bereits erbrachte Leistungen, die noch nicht fakturiert sind. Zudem können viele Zusatzklauseln den Deckungschutz der Police erheblich ausweiten.
Eine Warenkreditversicherung kann man jedem Factoringvertrag unterlegen – auf diese Weise sichern Sie sich das Beste aus zwei Welten. In dieser Variante, dem sogenannten Zweivertragsmodell stockt der Factor den Delcredere-Schutz der Kreditversicherung auf 100 % auf. (Lesen Sie dazu auch unsere Erläuterungen zum Zweivertragsmodell.)
Mit ein paar wenigen Kennzahlen lässt sich zügig ein Factoringangebot erstellen. Relevant sind der Jahresumsatz, Informationen zur Abnehmerstruktur, die durchschnittliche Rechnungsgröße und die gewährten Zahlungsziele. Eine genaue Betrachtung Ihres Geschäftsfeldes sollte jedoch schon früh erfolgen, um direkt mit den passenden Spezialisten der Factoringgesellschaften sprechen zu können. Erfahrungsgemäß können Sie sich so viel Arbeit ersparen. Einige Factoringgesellschaften möchten schon im ersten Schritt eine Vielzahl von Unterlagen haben, um Ihnen sofort ein qualifiziertes und verbindliches Angebot abzugeben. Welche Informationen es sind, beantworten wir Ihnen in der Antwort zur Frage „Welche Unterlagen benötigt ein Factor zur Prüfung eines Vertragsabschluss?“.
Der Factor prüft ein neues Engagement bei einem Kunden gründlich. Dafür sind viele Informationen notwendig, üblicherweise die, die auch Banken gern von Ihnen erhalten möchten. Insbesondere die Finanzzahlen der letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, aktuelle Zahlen inklusive einer BWA und eine aktuelle Kundenliste sind für die erste Einschätzung einer möglichen Geschäftsbeziehung wichtig. Darüber hinaus werden noch eine Reihe weiterer Informationen vom Factor nachgefragt. Wir haben hier eine Checkliste (PDF) für Sie abgelegt.
Dies ist von mehreren Faktoren abhängig. Der für eine schnelle Bearbeitung mit Abstand wichtigste Faktor ist die Vollständigkeit der Unterlagen. Bei einfachen Fällen können wir meist innerhalb weniger Wochen den Factoring-Vorgang zur Unterschriftsreife bringen. Bei komplizierten Vorgängen benötigen wir erfahrungsgemäß einen Zeithorizont von mindestens 3 Monaten. Viel Zeit kann auch durch Gespräche mit Ihrer Bank verstreichen: Spätestens dann, wenn Ihre Hausbank von der Factoringanbahnung Wind bekommt, wird Sie alles daran setzen, dieses Geschäft selbst abzuschließen.
Es kann aber auch schneller gehen. Unser schnellste Umsetzung einens Factoringsvertrages für einen Personaldienstleister mit etwa 20 Millionen Jahresumsatz hat vom ersten Anruf bei der Factoringgesellschaft bis zur Auszahlung lediglich 8 Tage benötigt.
Nach erbrachter Leistung und gestellter Rechnung übermitteln Sie die Rechnungskopien an den Factor – im Idealfall mittels einer elektronischen Schnittstelle. Der Factor stellt Ihnen die Liquidität innerhalb von 24 Stunden nach der Übertragung der Rechnung zur Verfügung. 80-100 % der eingereichten Forderungen werden vorfinanziert. Den etwaigen Restbetrag erhalten Sie unter Abzug etwaiger Rechnungskorrekturen wie Skontoabzügen oder Boni nach Bezahlung der Rechnung durch Ihren Kunden.
Nicht immer ist es sinnvoll, alle Kunden in eine Factoringlösung zu integrieren. Ein Beispiel: Ihr Unternehmen hat neben den Stammkunden wiederum einige Klein- oder Einmalkunden. Der Liquiditätseffekt für Ihr Unternehmen und der entstehende Aufwand müssen auch auf der Kostenseite in einem gesunden Verhältnis bleiben.
Als Factoring-Experten bieten wir häufig eine fest definierte Ausschnittsdeckung an. So lassen sich Kundengruppen wie „Kunden im Ausland“ oder „alle Kunden mit einem Umsatz von XX T€ p.a.“ gezielt einbinden (oder ausschließen). Auch die Festlegung auf einen fest definierten Kundenstamm ist durchaus eine Variante, die wir gerne mit Ihnen besprechen.
Kreditversicherer und Factoringgesellschaften setzen sich schon jetzt mit den Nachhaltigkeitsfaktoren Environmental – Social – Governance (ESG) aktiv auseinander. Dies liegt schon deshalb auf der Hand, weil sie ihre eigene Berichtspflicht erfüllen müssen. Deshalb werden sie künftig auch ihr Kundenportfolio aktiv prüfen und steuern. Die Nachhaltigkeit von Unternehmen wird zunehmend in die Risikobewertung der Versicherer und Factorer eingehen – und diese entscheidend beeinflussen. Es ist durchaus vorstellbar, dass Forderungen von, aber auch gegenüber nicht nachhaltig arbeitenden Unternehmen in Zukunft nicht mehr versichert oder angekauft werden können. Dann bleiben nur (unter Umständen kostenintensive) Zusatzdeckungen.