Kreditversicherung: So finden Sie Antworten auf zentrale Fragen

Sie möchten wissen, wie Sie Ihr Unternehmen gegen Forderungsausfall absichern und worauf Sie bei der Wahl der Kreditversicherungspolice achten sollten? 

In unseren FAQ zum Thema Kreditversicherung klären wir grundlegende Begriffe und beantworten die wesentlichen Fragen. Und was Sie nicht wiederfinden? Das teilen Sie uns einfach mit – wir freuen uns, eine Antwort nachzuliefern!

Grundlagen

Eine Kreditversicherung gibt es sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen. Wir beraten Unternehmen, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen absichern möchten. Mit ihren Unterformen Warenkreditversicherung, Insolvenzanfechtungsversicherung, Top-Up-Cover und anderen mehr schützen Unternehmen sich vor Zahlungsausfällen und Liquiditätsengpässen.

Für Privatpersonen hingegen sind Kreditversicherungen zur Absicherung privater Kredite gedacht, etwa gegen Arbeitslosigkeit oder Todesfall. Hier sind spezialisierte Produkte wie Restschuldversicherungen üblich.

Eine ausführliche Erklärung zum Begriff Kreditversicherung haben wir hier aufgeschrieben.

Die Warenkreditversicherung sichert Ihr Unternehmen gegen den Forderungsausfall und Insolvenz Ihres Kunden ab. Versichert sind Ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Versicherungsschutz kann auch auf noch nicht fakturierte oder in Produktion befindliche Produkte ausgedehnt werden. Die Warenkreditversicherung gehört zu den populärsten Policen für Unternehmen. Jahr für Jahr sichern Anbieter wie Allianz Trade, Coface, Atradius, R+V und andere mehr nationale und internationale Geschäfte in Milliardenhöhe ab. 

Kurz gesagt: Nicht alles ist vorhersehbar. 

Die Krisen der letzten Jahre haben deutlich gemacht, dass auch gute Kunden durch Sonderfaktoren ins Schlingern geraten können. Ob Corona, der Russland-Ukraine-Konflikt oder die Energiekrise – jedes dieser Ereignisse hat gezeigt, dass eine Unternehmensbewertung, die sich nur auf die Bilanzen des Vorjahres stützt, das aktuelle Risiko nicht mehr richtig anzeigt.

Eine Kreditversicherung zahlt, wenn der Schadensfall eingetreten ist, alle eingereichten Unterlagen geprüft wurden und die Obliegenheiten der Versicherung eingehalten wurden. Als Schadensfall gilt unter anderem die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungsunwilligkeit (Protracted Default) Ihres Kunden. Die Entschädigung erfolgt in der Regel nach Vorlage aller erforderlichen Informationen und wird innerhalb von 30 Tagen beglichen.

 

Zu einer klassischen Kreditversicherung gibt es nur wenige Alternativen. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, das Zahlungsziel Ihrer Kunden zu verkürzen oder die Lieferung Ihrer Waren auf Vorkasse umzustellen: Das reduziert Ihr Risiko, aber verhindert auch manch ein Geschäft.  Factoring kann das Risiko eines Forderungsausfalls nur ab Rechnungserstellung übernehmen, und eine Excess-of-Loss-Kreditversicherungspolice  setzt ein funktionierendes Credit Management sowie ein gewisses Umsatzvolumen voraus. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel „Gibt es eine Alternative zur Warenkreditversicherung?“.

Ja, Sie können die Entschädigungsleistungen aus der Warenkreditversicherung an die Bank oder den Factor abtreten.

Abdeckung

Grundsätzlich sichert eine Kreditversicherung Ihre offenen Forderungen aus Lieferung und Leistung ab.  Aber auch die Forderungen, die noch nicht fakturiert oder abgerechnet worden sind, können Gegenstand der Versicherung sein.

Ausführlich erklären wir die Inhalte der Kreditversicherung hier. Informieren Sie sich auch über das Fabrikationsrisiko.

Der PD ist ein vorgezogener Versicherungsfall. Ein kreditversichertes Unternehmen muss nicht mehr den Eintritt des Versicherungsfalls durch Insolvenz abwarten, sondern hat die vertragliche Möglichkeit, durch Einleitung gerichtlicher Maßnahmen (Mahnbescheid) einen vorgezogenen Versicherungsfall herbeizuführen. Wenn Ihr Kunde Ihre Rechnung nicht bezahlen will oder kann, kann der Insolvenzschaden bereits wenige Tage nach der Zahlungsunfähigkeit eintreten.

Betrug ist nicht durch die Warenkreditversicherung abgedeckt.

Immer wieder täuschen Käufer Bestellungen vor, ohne je zu beabsichtigen, die entsprechende Rechnung zu begleichen. Um Vertrauen zu erwecken, schmücken sie sich mit großen Referenzen und deren Bonität. Dann fordern Sie zu der Lieferung Ihrer Waren auf – vorzugsweise in ein abgelegenes Lager. Die Zahlung bleibt jedoch aus. Weil in einem solchen Fall kein rechtsgültiger Vertrag zwischen Unternehmen und vermeintlichem Kunden entstanden ist, sind die Forderungen aus dieser Lieferung nicht versichert.

Es ist wichtig, dieses Risiko frühzeitig zu erkennen. Es lässt sich über die Vertrauensschadenversicherung absichern.

Politische Risiken und Schäden durch Naturkatastrophen können dagegen mitversichert werden, sind aber nicht im Standard-Versicherungsumfang enthalten.

  • Öffentlich-rechtliche Unternehmen, z.B. Bund, Länder, Gemeinden,  Anstalten des Öffentlichen Rechts (ARD /ZDF )
  • Privatpersonen (wenn nicht explizit in die Kreditversicherung aufgenommen )
  • Verbundene Unternehmen, bei denen Sie mittelbar oder unmittelbar mehrheitlich beteiligt sind oder in anderer Weise maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung ausüben

 

Ja, das ist möglich: Bei Handelsgeschäften wählen Sie dann eine Einzeldeckung, bei Projektgeschäften eine Investitionsgüterkreditversicherung (IKV). Beides sind erprobte Policen der Kreditversicherung, zu deren Besonderheiten und Kosten wir Sie gern beraten.

Jedes Unternehmen ist anders und hat seine eigenen Besonderheiten. Deshalb gibt es keine allgemeingültige Lösung. In diesem kleinen Leitfaden haben wir Ihnen aber die wichtigsten Punkte aufgeschrieben, die Sie bei der Suche nach einer Absicherung beachten sollten.

Beantragt ein Unternehmen die Insolvenz, wird der beauftragte Insolvenzverwalter die beglichenen Forderungen der Vergangenheit prüfen. Die Insolvenzordnung erlaubt es ihm, die Summen unter bestimmten Umständen von den Gläubigern zurückzufordern. Unternehmen müssen demnach immer damit rechnen, eine längst eingegangene Forderungssumme zurück zahlen zu müssen – und quasi nachträglich einen Forderungsausfall hinzunehmen. 

Eine Insolvenzanfechtungsversicherung sichert auch diese Forderungsausfälle ab. Hier erfahren Sie mehr.

Kosten und Obliegenheiten

Ein mittelständisches Unternehmen wird für die Absicherung einer Lieferung im Wert von 10.000 € in der Regel keine 20 € zahlen.

Im Allgemeinen liegt der Prämiensatz für die Warenkreditversicherung zwischen 0,07 und 0,4 % des versicherbaren Umsatzes. Er ist abhängig von der Höhe des versicherbaren Umsatzes, der Vorschadenssituation Ihres Unternehmens, den von Ihnen gewährten Zahlungszielen und den Risiken, die Sie absichern wollen. Die Versicherungssteuer und die Prüfungsgebühren sind hier nicht berücksichtigt.

Die Warenkreditversicherung sichert Ihr Unternehmen gegen den Forderungsausfall und Insolvenz Ihres Kunden ab. Versichert sind Ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Versicherungsschutz kann auch auf noch nicht fakturierte oder in Produktion befindliche Produkte ausgedehnt werden. Die Warenkreditversicherung gehört zu den populärsten Policen für Unternehmen. Jahr für Jahr sichern Anbieter wie Allianz Trade, Coface, Atradius und andere mehr nationale und internationale Geschäfte in Milliardenhöhe ab. 

Leider erhalten Sie die Versicherungssteuer im Gegensatz zur Mehrwehrsteuer nicht zurück. Auch wenn Sie am Ende des Vertragsjahres einen Schadensfreiheitsrabatt erhalten, wird dieser ohne die bereits gezahlte Versicherungssteuer zurückerstattet.

Wenn Sie einen Versicherungsvertrag haben, bei dem der Schadensfreiheitsrabatt direkt im Voraus in Abzug gebracht wird, zahlen Sie auf diesen Teil der nicht in Rechnung gestellten Prämie keine Versicherungssteuer.

Mehr dazu erfahren Sie hier.

Jede Kreditversicherung hat ihre eigenen Spielregeln – und diese gilt es einzuhalten. Wie Sie Kreditversicherungsschutz erhalten und was Sie beachten müssen, damit der Schutz erhalten bleibt, haben wir Ihnen hier aufgeschrieben.

Auswahl der Police

Für eine erste Indikation genügen uns diese Angaben: Umsatz des Vorjahres und Planumsatz des laufenden Jahres, durchschnittlicher Außenstand sowie die Forderungsverluste der letzten drei Jahre.

Um Ihnen ein qualifiziertes Angebot unterbreiten zu können, benötigen wir eine Vordeklaration inklusive einer Kundenliste und Limitwünschen. So stellen wir einerseits sicher, dass die Höchstentschädigungsleistung des Vertrages zu Ihren größten Kunden passt, und andererseits, dass die Besonderheiten Ihres  Unternehmens in der Police berücksichtigt sind. Die sechs Schritte zur richtigen Warenkreditversicherung haben wir Ihnen hier aufgeschrieben.

Unternehmen verändern sich, Kunden verändern sich und auch die Rahmenbedingungen der Kreditversicherung ändern sich. Das passiert meistens schleichend, aber auch mal ganz plötzlich. Deshalb ist es wichtig, dass die Police auf dem aktuellen Stand ist und die Risiken optimal abgesichert werden. Wer vergleicht, kann sicher sein, dass er gut und zu marktgerechten Konditionen versichert ist.

Jeder Wechsel einer Kreditversicherung bringt zunächst auch mehr Risiko für Ihr Unternehmen mit sich. Je nach aktueller Kundenstruktur, Forderungsverlusten in der Vergangenheit, aktuell notleidenden Forderungen oder Vertragsinhalten Ihrer bestehenden Kreditversicherung können beim Anbieterwechsel Deckungslücken, ein unerwünschtes Risiko, entstehen. Ein Wechsel erfordert daher eine sorgfältige Analyse. Dennoch gibt es immer wieder gute Gründe für einen Wechsel des Anbieters. Wir unterstützen Sie dabei, das Risiko auf ein Minimum zu reduzieren.

Wichtige Bedingungen

Sie erwarten vom Versicherer eine zügige Entschädigungsleistung, sollte Ihr größter Kunde am ersten Tag des Versicherungsjahres insolvent werden. Dies setzt voraus, dass die Höhe der maximalen Entschädigungsleistung (HE) vertraglich definiert ist. Diese HE ergibt sich aus dem Höchstentschädigungsfaktor multipliziert mit der im laufenden Jahr gezahlten Versicherungsprämie. Da am Tag eins eines Versicherungsjahres noch nicht genügend Prämie geflossen ist, ist eine vereinbarte garantierte Mindestprämie von Bedeutung.

Eine Warenkreditversicherung versichert in der Regel 90 Prozent Ihrer Außenstände, die fehlenden 10 Prozent verbleiben als Selbstbeteiligung beim Versicherungsnehmer. Die Mehrwertsteuer bleibt hierbei den allermeisten Verträgen außen vor (nicht in Österreich). Zusätzlich kann vertraglich eine Mindestselbstbeteiligung pro Schadensfall, eine Forderungsfranchise oder eine Entschädingungsfranchise vereinbart sein.

Mindestselbstbeteiligung: Ganz gleich, wie klein der eingereichte Schaden ist, die Mindestselbstbeteiligung müssen Sie tragen.

Forderungsfranchise: Liegt der Betrag unter dieser Schadensfreigrenze, wird der Schaden nicht ersetzt. Liegt er darüber, wird nur die vertragliche Selbstbeteiligung abgezogen.

Entschädigungsfranchise: Im Schadensfall wird zuerst Ihre Selbstbeteiligung und dann zusätzlich der Entschädigungsbetrag abgezogen.

Der Versicherer erstattet den Schadensfreiheitsrabatt nur, wenn alle Informationen zum Versicherungsjahr vorliegen. Dies betrifft insbesondere die Umsatzmeldung und eine Aussage zu Schadensfällen.

Wenn Sie Ihren Kunden längere Zahlungsziele gewähren wollen, müssen Sie dies für jeden einzelnen Kunden über das Onlinesystem Ihres Kreditversicherers beantragen.

Die schlimmsten Lieferengpässe liegen schon einige Zeit hinter uns, jedoch zeigt der erneute Krieg in Israel, wie fragil das Zusammenspiel der Wirtschaft weltweit ist. Fehlende Teile sind leider immer noch an der Tagesordnung. Sollte sich die Auslieferung Ihrer Waren/Produkte verschieben, droht mitunter der Verlust des Versicherungsschutzes für Ihr Fabrikationsrisiko. Hier erfahren Sie mehr.

Die Meldepflichten sind in Ihrem Vertrag geregelt. Überfällige Forderungen müssen beispielsweise 60 bis 90 Tage nach Fälligkeit gemeldet werden, und bereits nach 30 bis 60 Tagen sind neue zukünftige Forderungen nicht mehr versichert. Die Ereignisse müssen umgehend ohne schuldhafte Verzögerung gemeldet werden. 

Wenn Sie negative Zahlungserfahrungen mit Ihrem Kunden gemacht haben, sind neue Forderungen für die nächsten 12 Monate nicht versichert, es sei denn, der Versicherer gewährt in Kenntnis des Ereignisses ein neues Limit.

Hier einige Beispiele:

  • Das Zahlungsverhalten Ihres Kunden verschlechtert sich drastisch.
  • Sie erhalten ungünstige Informationen über die finanzielle Situation des Kunden.
  • Schecks oder Wechsel werden mangels Deckung nicht eingelöst.
  • Wechsel werden nachträglich prolongiert.
  • Lastschriften werden mangels Deckung zurückgegeben.
  • Sie erbringen Ihre Lieferungen/Leistungen aus Bonitätsgründen nur noch gegen Vorkasse oder Barzahlung.
  • Sie beauftragen einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro mit dem Forderungseinzug oder machen die Forderung gerichtlich geltend.
  • Zahlungsunfähigkeit droht oder tritt ein.

Ob Sie das Inkasso durch den Kreditversicherer beauftragen wollen, wird bereits bei der Verzugs-/Schadenmeldung abgefragt. Da dies bei einigen Versicherungsverträgen für die Schadenregulierung erforderlich und vertraglich vereinbart ist, empfiehlt es sich häufig, das Inkasso direkt zu beauftragen.

Bei anderen Policen ist die Einschaltung des Inkassobüros nicht zwingend vorgeschrieben. Um aber im Rahmen des Protracted Default (PD) den Schaden ersetzt zu bekommen, ist die Inkasso-Beauftragung sinnvoll, da ansonsten der Schaden z.B. erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ersetzt werden kann.

Wenn Sie für einen sanktionierten Kunden arbeiten oder Waren an einen sanktionierten Kunden liefern, ist der Versicherer im Schadensfall nicht verpflichtet, den Schaden zu regulieren. Würde der Versicherer den Schaden regulieren, würde er damit auch einen Verstoß gegen die Sanktionen in Kauf nehmen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Wir raten, Ihre Kunden immer anhand von Sanktionslisten zu prüfen. Unsere Tocherfirma Wa-Ka Credit Solutions GmbH bietet eine einfache Lösung zur Sanktionsprüfung an.

Limitbeantragung

Am besten und schnellsten funktioniert dies über das Kreditprüfungsportal des jeweiligen Kreditversicherers. Wenn Sie keinen Zugang zum Online-Portal haben, können Sie in der Regel auch telefonisch oder per E-Mail über Ihren Vertragsbetreuer oder das Call-Center des Anbieters ein Limit beantragen.

Hier helfen in aller Regel die eindeutigen Zuordnungsziffern des jeweiligen Landes: In Deutschland ist die Nummer des Handelsregistereintrags, in anderen Ländern die Steuernummer oder sogenannte Registernummer. Häufig muss sie mit der Ortsangabe der jeweiligen Behörde ergänzt werden. Sie finden diese Nummern üblicherweise auf Rechnungen oder im Impressum einer Website. Welche Information Ihr Versicherer benötigt, teilen wir Ihnen gern mit.  

Bei der Berechnung des Limits fokussieren Sie sich auf Ihre offenen Forderungen und Liefervereinbarungen. Prüfen Sie Ihre Auftragsbücher: Gibt es weitere Aufträge für den Kunden und überschneiden sich die Liefertermine mit den Zahlungszielen? Hat Ihr Kunde in der Vergangenheit immer pünktlich gezahlt? Berücksichtigen Sie Limitforderungen, die sich aus dem Fabrikationsrisiko ergeben können. Hier erfahren Sie mehr. 

Die überwiegende Mehrheit der Kreditentscheidungen wird vom Kreditversicherer sofort getroffen. Mehr als 80 % der Entscheidungen stehen innerhalb der ersten 24 Stunden fest.

Liegen nicht genügend Informationen über den zu versichernden Kunden vor, kann sich die Kreditentscheidung verzögern oder der Versicherer bietet Ihnen eine Teilzeichnung bis zur endgültigen Kreditentscheidung an.

Ihre Limitanfrage kann diese drei Ergebnisse bringen: 

  • Vollzeichnung: Das Limit wird angenommen.
  • Teilzeichnung: Das Limit wird teilweise angenommen. (Hier könnte eine Top-Up-Police helfen.)
  • Ablehnung: Ist die Bonität Ihres Kunden nicht ausreichend, muss der Kreditversicherer das Limit ablehnen. Ist eine Deckung im Pauschalteil möglich, wird dies in der Kreditmitteilung vermerkt.

Vorab: Es gibt einige Möglichkeiten, Ihre nicht ausreichend versicherten Bestandskunden zu versichern. Standardmäßig sollte eine Verdoppelung des Limits möglich sein, bei größeren Unternehmen können wir auch über die Verdoppelung des Limits des Erstversicherers hinausgehen. Der Weg geht meist über eine Top Up-Cover-Police.

Viel wichtiger ist es, dass Sie sich bei einer Teilzeichnung oder Zwangskürzung mit den Gründen für diese Entscheidung auseinandersetzen. Mit der Kreditentscheidung werden Sie über die Gründe einer negativen/teilweisen Kreditentscheidung informiert. Es kommt immer wieder vor, dass Entscheidungen nur auf Basis alter Geschäftszahlen getroffen werden können. Die Risikobereitschaft des Kreditversicherers ist hier begrenzt.

Sprechen Sie mit Ihrem Kreditversicherer. Insbesondere dann, wenn Sie mit dem Kunden schon lange zusammenarbeiten und nur positive Zahlungserfahrungen hatten, wenn Sie nur kurzfristig für wenige Wochen ein Limit benötigen oder wenn Sie Geschäftszahlen zur Verfügung stellen können.

Grundsätzlich gilt: In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie darauf achten, dass Sie regelmäßig Ihren Kreditlimitbedarf mit den gezeichneten Limiten abgleichen und gegebenenfalls neue Limite beantragen. 

Bei vielen Versicherungsverträgen sind Sie verpflichtet, rechtzeitig neue Kreditlimite zu beantragen. Bei Verträgen mit monatlich zu meldenden Salden könnte dies zu einer Obliegenheitsverletzung führen. Bei Teilzeichnung oder Zwangsreduzierung des Limits sollten Sie (bei bestehendem) Bedarf alle drei bis sechs Monate einen Erhöhungsantrag stellen.

Auch wenn sich die Bonitätseinstufung Ihres Kunden durch den Versicherer verbessert hat, sollten Sie einen Erhöhungsantrag stellen. Atradius, Allianz Trade und Coface liefern Ihnen in der Regel mit der Kreditentscheidung eine Bonitätsbeurteilung, an der Sie diese beurteilen können. Mit einem Credit Management Tool lässt sich dies automatisieren.

Bei der Blinddeckung wird eine festgelegte Schadenssumme ohne individuelle Bonitätsprüfung des Kunden gedeckt. Sie eignet sich für kleinere Forderungen, die Versicherten müssen bis zu einem festgelegten Betrag keine gesonderte Limitanfrage stellen. Das spart Zeit und Geld und erhöht die Flexibilität.

Eine Selbstprüfung ist ein ähnliches Konzept, bei dem Sie wie bei der Blinddeckung kleinere oder routinemäßige Geschäfte einfacher und schneller absichern können. Hier akzeptiert der Versicherer nicht einfach die „blinde“ Absicherung, sondern verpflichtet Sie, die Bonität Ihres Kunden selbst zu prüfen. Neben der Prüfung durch Wirtschaftsauskunfteien (Crif, Schufa oder Creditreform) oder mithilfe von Bankauskünften können sie im Schadensfall auch Ihre positiven Zahlungserfahrungen als Prüfungsgrundlage geltend machen. 

ESG ist derzeit nur für wenige Unternehmen relevant, wird aber zunehmend von allen Unternehmen beachtet werden müssen. Auch wir als Kreditversicherungsmakler sind schon mehrfach aufgefordert worden, zu diesem Thema Stellung zu nehmen. Aktuell erwarten wir noch keine Einschnitte bei der Limitzeichnung, aber das kann sich in Zukunft durchaus ändern. Wir haben hier aufgeschrieben, warum es sich lohnt, sich mit Nachhaltigkeit und ressourcenschonendem Handeln zu beschäftigen.

Aufgaben des Kreditversicherungsmaklers

Viele Anbieter, viele Produkte – und nicht alle der Lösungen der Kreditversicherung sind  auf Anhieb vergleichbar. Als Kreditversicherungsmakler stellen wir für Sie die Vergleichbarkeit der verschiedenen Kreditversicherungsanbieter her und unterstützen Sie und Ihr Unternehmen bei allen Fragen und Aufgaben in der täglichen Arbeit mit der WKV. Dazu gehört auch die Abwicklung von Schadensfällen.

Wir beraten Sie zu den Produkten der Anbieter: Allianz Trade (vormals Euler Hermes), Atradius, Coface, Cooper Gay, Credendo, Crebita, Nexus, R+V, Zurich und AIG und viele mehr.

Ein auf die Kreditversicherung spezialisierter Broker kennt den Markt und die Policen inklusive möglicher Sonderklauseln. So hilft er Ihnen bei der Bewertung Ihres bestehenden Vertrages oder der eingeholten Angebote und hilft Ihnen bei der Um- und Durchsetzung bessere Rahmenbedingungen Ihrer neuen Police. Darüberhinaus ist er Ansprechpartner für alle Fragestellungen zur Kreditversicherung, der Abwicklung von Schäden und kümmert sich bei nicht ausreichend gezeichneten Limiten um Alternativen. 

Verstehen Sie uns, die Wa-Ka Kreditversicherungsmakler GmbH, immer auch als Sparringpartner für die Risikobewertung, Risikoabsicherung und Liquiditätsverbesserung Ihres Unternehmens. Wir blicken über den Tellerrand hinaus und helfen Ihnen, Ihr Unternehmen auf ein solides Fundament zu stellen. 

Nein: Für die Zusammenarbeit mit einem Broker fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Ebenso spielt es für die Versicherer keine Rolle, ob Sie mit einem Makler zusammenarbeiten. Sie profitieren demnach völlig kostenfrei von den Erfahrungen eines Fachmaklers.

Weitere Funktionen

Mit einer Warenkreditversicherung wissen Sie schon frühzeitig, ob Sie Ihren Kunden ohne Risiko Ihre Waren liefern können. Mithilfe der Online-Schnittstellen Ihres Versicherers können Sie die Bonität Ihrer Kunden prüfen und ein Kreditversicherungslimit beantragen. Dazu brauchen Sie nur die Angaben zur Firmierung und Adresse Ihres Kunden. Im Ausland können eine Registernummer oder eine Umsatzsteueridentnummer die Suche vereinfachen.

Sie gewinnen gleichermaßen Flexibilität wie Sicherheit.

Sie wollen alle Ihre Systeme automatisieren und zusammenführen? Das ist einfacher als Sie denken. Ein Credit Management hilft Ihnen, Ihre Risiken in Echtzeit zu bewerten und kann Sie unterstützen, die Verpflichtungen der Warenkreditversicherung einzuhalten. Wie Sie Ihre Kreditversicherung aus Ihrer Verpuppung lösen (und in Ihre SAP/Salesforce-Systeme einbinden), haben wir hier aufgeschrieben

Ein funktionierendes Credit Management hilft Ihnen, Ihre Risiken im Forderungsbestand besser einzuschätzen, zeitnah zu reagieren, dabei Ihre Mitarbeiter zu entlasten, redundante Arbeiten zu reduzieren und gleichzeitig mögliche Fehlerquellen in der täglichen Arbeit zu minimieren. Selbstverständlich ist die Integration einer solchen Credit Management Lösung in Ihre bestehende Warenkreditversicherung möglich.

Mit unseren Credit Management-Lösungen gehen Sie sogar noch einen Schritt weiter: Sie bündeln alle in Ihrem Unternehmen verfügbaren Informationen an einer Stelle, werten diese aus und erhalten sofort und in Echtzeit die für Ihr tägliches Handeln notwendigen Informationen, einen Überblick über Ihr aktuelles Risiko und die Möglichkeit, Risiken zu reduzieren.

Nicht jede Buchhaltungssoftware bietet eine Lösung, die nur die Kreditversicherung verwaltet, und nicht jedes dieser Softwareprodukte bietet eine Schnittstelle zu jeder Kreditversicherung. Im Rahmen von Credit Management-Lösungen, die mehr als nur die WKV bedienen können, ist dies jedoch uneingeschränkt möglich. Auch eine Integration in SAP oder Salesforce ist möglich.

Noch Fragen offen?

Kommen wir ins Gespräch, wir beraten Sie unverbindlich, zügig und umfassend!