Unwetterschäden: Achtung, meldepflichtige Informationen
Während des pandemiebedingten Lockdowns im Frühjahr 2020 haben wir bereits gelernt, dass Betriebsschließungen als meldepflichtige bonitätsrelevante Informationen der Kreditversicherung gelten. Wie sieht es mit Betriebsschließungen aus, die durch Naturkatastrophen wie das Hochwasser entstanden sind?
Die Hochwasserkatastrophe trifft zahlreiche Unternehmen in Deutschland, Belgien und den Niederlanden. Einige Firmen inklusive Produktion standen oder stehen noch immer still. Die Schäden, die das Hochwasser vielerorts angerichtet haben, sind erschütternd und lassen sich noch längst nicht abschließend beziffern.
Die Schäden betreffen alle Branchen in zahlreichen Orten und Regionen
Betroffen sind Gebäude, Firmenwagen und Ausstattung von Unternehmen. Manche haben „nur“ keinen funktionierenden Telefonanschluss, manche sehen ihre Maschinen und Anlagen unter einer riesigen Schlammwüste begraben. Das RWE-Kohlekraftwerk Eschweiler-Weisweiler musste die Leistung drosseln, nachdem Wasser in den Tagebau Inden lief. Der Automobilzulieferer ZF sieht sich mit einem zerstörten Werk in Bad Neuenahr konfrontiert. Beim Stolberger Kupfer-Recycler Aurubis ist das komplette Firmengelände überflutet, die Produktion steht still.
Wir hören in diesen Tagen von Einzelhändlern in Bad Münstereifel, die ihre Geschäfte nach der Corona-Flaute gerade wieder vorangebracht hatten. Von Ärzten und Kanzleien in Stolberg und Eschweiler, die in Windeseile bei Kollegen in höhergelegenen und deshalb verschont gebliebenen Ortsteilen Unterschlupf suchen müssen, um ihre Kunden und Patienten weiter zu bedienen. Von Dienstleistern, deren Fuhrpark vom Schlamm zerstört wurde – und die deshalb ihren Außendienst einschränken müssen. Häufig kämpfen auch Mitarbeiter privat gegen die Folgen des Hochwassers – und bedürfen besonderer Unterstützung und manchmal auch tatkräftiger Hilfe ihres Arbeitgebers.
Hochwasser: Die Folgen für die Kreditversicherung
Es ist eine außerordentlich hohe Kraftanstrengung, vor der die Menschen in Erftstadt, Rheinbach, Ahrweiler und den zahlreichen anderen betroffenen Orten im Westen sowie auch Süden Deutschlands sowie in der Erzgebirgsregion gerade stehen.
Sind Sie bei Atradius versichert und haben Abnehmer, die vom Unwetter betroffen sind? Dann sollen Sie diese Negativinformation dem Versicherer mitteilen. Kam es bereits zu einer meldepflichtigen Zahlungsverzögerung, muss diese ebenfalls mitgeteilt werden. Ist die Nichtzahlung aufgrund der Überflutung eingetreten, soll der Hinweis „Überflutung“ ergänzt werden.
Der Versicherer kündigte uns außerdem an, kurzfristig eine (uns bereits vorliegende) Kundeninformation an Versicherte senden zu wollen. Darin bekräftigt man den Willen, alle Kunden in dieser schwierigen Lage unterstützen und den Risikoschutz der betroffenen Unternehmen „weitgehend aufrecht erhalten“ zu wollen. Alle Versicherten, insbesondere die Unternehmen, die selbst vom Hochwasser betroffen sind, können sich mit Ihren Fragen an den Atradius-Kundendienst wenden.
Selbstverständlich können Sie sich auch an uns, Ihren Fachmakler für die Kreditversicherung, wenden.
Die üblichen Meldepflichten müssen vertragsgemäß eingehalten werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Unternehmen, die bei Euler Hermes versichert sind und selbst vom Hochwasser betroffen sind, erhalten mehr Zeit, vertraglich vereinbarte Meldungen abzugeben: die „Karenzzeit für die Meldefristen“ verlängert EH um einen Monat.
Eine entsprechende Kundeninformation finden Sie an dieser Stelle.
Auch Coface behandelt die Betriebsschließung Ihrer Kunden als meldepflichtig gemäß der Allgemeinen Versicherungsbedingungen / Obliegenheiten. Versicherte sollten sich daher unbedingt über eventuelle Schäden bei Abnehmern informieren und Betriebsschließungen über die üblichen Systeme weiterleiten.
Auch hier stehen wir gern für Fragen zur Verfügung.
Wichtig: Sollten Sie – auch indirekt – vom Hochwasser betroffen sein und deshalb aktuell die Prämie Ihrer Police nicht zahlen können, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns. Wir werden mit dem Versicherer eine Lösung für Sie suchen.
Wa-Ka Kreditversicherungsmakler GmbH: (0 22 73) 951 88 0
Unser Rat
Aus unserer Sicht und nach ersten Gesprächen mit den Versicherungshäusern sind die durch das Hochwasser verursachten Betriebsschließungen eine meldepflichtige, bonitätsrelevante Information. Erfüllen Sie die Obliegenheiten Ihrer Kreditversicherungspolice, um den Schutz vor Zahlungsausfall nicht zu gefährden.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Sind Sie selbst vom Hochwasser betroffen oder haben Sie Kunden, die betroffen sind? Wir beantworten Ihnen alle Fragen zu Ihrem aktuell bestehendem Schutz vor Forderungsausfall sowie weitere Fragen zur Kreditversicherung, Bürgschaften, Factoring und Forderungsmanagement. Kontaktieren Sie uns – wir sind an Ihrer Seite!