Vertrauensschadenversicherung:
Darauf sollten Sie achten

Den Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung (VSV) ziehen viele Unternehmen erst gar nicht in Betracht: Sichert sie doch in erster Linie das ab, was es eigentlich nicht geben darf. Wie den unmittelbaren Vermögenschaden eines Unternehmens, der beispielsweise durch Betrug durch eigene Mitarbeiter entsteht. Dabei – dies sollten Sie immer bedenken – sind eigene Mitarbeiter die Schadensstifter Nummer 1, wie etliche Statistiken immer wieder belegen. Allein diese Tatsache ist für uns Grund genug, jedem Geschäftsführer eines Unternehmens die VSV empfehlen.

Zwar sichert die Vertrauensschadenversicherung natürlich auch Schäden durch den sogenannten unbekannten Dritten ab. Dazu gehören Betrugsschäden, die einem Unternehmen von außen zugefügt werden – etwa gezielte Hackerangriffe, die Fake-President-Masche oder klassischer Eingehungsbetrug. (Mehr dazu lesen Sie hier.)

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Eine Police, die ihr Dasein in einem Aktenordner fristet und darauf wartet, im Schadensfall gezückt zu werden, ist die VSV indes nicht. Wer seine Vertrauensschadenversicherung lebt – das heißt: ihren Gegenstand genau versteht , kann sich auf einen umfassenden Schutz gegen viele Schäden verlassen. Diskutieren Sie deshalb gezielt Themen wie 

  • grobe Fahrlässigkeit,
  • Organisationsverschulden sowie
  • mittelbarer und unmittelbarer Schaden.
Je größer Ihr Unternehmen ist, desto genauer sollten Sie hinschauen – denn für Großrisiken gelten besondere Bestimmungen.
Dies ist der Platzhalter für das Schaubild

Der Begriff „unmittelbar“ im Wording einer Police gibt Ihnen zügig Aufschluss über den Versicherungsumfang. Wenn beispielsweise ein Mitarbeiter das Lager zugunsten seiner eigenen Kasse räumt – und die entsprechende Ware dann verschwunden ist –, versteht sich dies als unmittelbarer Vermögensschaden und kann reguliert werden. Sollte Ihr Mitarbeiter allerdings Geschäftsgeheimnisse stehlen, ist in der Regel kein unmittelbarer Schaden festzustellen. Hier spricht man von mittelbaren Schäden – und diese müssen mit den Versicherern separat verhandelt werden.

Mitarbeitende schulen

Wenn Sie eine Vertrauensschadenversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie einiges beachten, um den optimalen Versicherungsschutz zu erlangen. Zu den entscheidenden Bausteinen gehört auch die Mitarbeiterschulung: Unterweisen Sie Ihre Angestellten und zeigen Sie, wie sich bei typischen Vorkommnissen des Tagesgeschäfts verhalten sollen. Welche Prozesse sollen sie einhalten, wenn beispielsweise eine plötzliche Vorstandsanweisungen per Mail eingeht, man solle Geld überweisen? Wenn sich Bankdaten für zu überweisende Zahlungen ändern? Oder wenn Waren einen neuen Bestimmungsort bekommen sollen? 

All diese Beispiele sind potenzielle Einfallstore von Dritten in Ihre Firma, und diese können und sollten Sie mit Ihren Mitarbeitern im Vorfeld in der Theorie durchspielen und am besten schriftlich regeln. So bewahren Sie Ihre Mitarbeiter vor Fehlern – und der Versicherer kann Ihnen bei der Schadensregulierung auch keine Versäumnisse vorwerfen. 

Haben Sie Fragen?

Gerne beraten wir Sie umfassend zum möglichen Versicherungsschutz durch eine VSV, prüfen bestehende Policen oder holen neue Angebote für Sie ein. 

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