Wie CovInsAG das Insolvenzanfechtungsrisiko
befeuert
Die Aussetzung der Insolvenzpflicht durch das CovInsAG schützt viele Unternehmen aktuell vor Insolvenzen – doch was ist, wenn diese nur aufgeschoben und deren Aufschiebung wiederum gar nicht berechtigt ist? Wir rechnen mit einem höheren Risiko für Insolvenzanfechtung.
Trat die Liquiditätslücke durch oder mit Corona ein? – Dieser Frage müssen sich aktuell alle Unternehmen fragen, deren Kassen leer laufen. Immerhin kann nicht jede Schieflage der Corona-Pandemie zugeschrieben werden.
Mindestens vorerkrankt
Unternehmen, die bereits vor der Krise in umkämpften Märkten oder mit „auf Kante genähten“ Bilanzen agiert haben, fehlt nun der Spielraum. Und so müssen wir damit rechnen, dass es zwangsläufig zu Insolvenzen kommen wird, allen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen zum Trotz. Die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll Unternehmen, die unmittelbar von der Coronakrise betroffen sind, vor der Insolvenz bewahren – aber eben nur jene.
Lebenserhaltende Maßnahmen
Im Covid-19 Insolvenzaussetzungsgesetz (CovInsAG) und dem Schutzschirm der Kreditversicherer ist präzise definiert, unter welchen Umständen ein Unternehmen von der Aussetzung der Antragspflicht befreit sind:
- Die Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung ist Folge der Pandemie,
- der Schuldner war am 31. Dezember 2019 noch nicht zahlungsunfähig,
- die Aussichten für eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens sind gegeben.
Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, gelten die üblichen Insolvenzanmeldungsregeln. Doch seit längeren hegen Experten ihre Zweifel, ob aktuell wirklich nur eindeutige Corona-Opfer in ihrem Fortbestand gesichert werden. Vielmehr vermutet man, dass eine nicht unbeträchtliche Anzahl an Unternehmen trotz mangelnder Voraussetzungen den Weg zum Insolvenzgericht umgangen hat: Viele Unternehmen werden eben keine Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung haben. Die sogenannten Zombie-Unternehmen, denen es etwa durch Fördermaßnahmen gelingt, sich gerade so über Wasser zu halten, die aber schon längst über keine tragfähige Geschäftsgrundlage mehr verfügen. Stattdessen erhöhen sie die Unsicherheiten am Markt.
Nicht nur ruinös, sondern auch infektiös
Nun kann man den Firmen gönnen, mit der Pandemie eine Extra-Runde drehen zu dürfen. Eine weitere Chance, etwas Zeit zu gewinnen. Für die Gläubiger aber entstehen an dieser Stelle enorme Risiken – und zwar für alle: Diejenigen, die noch auf ihr Geld warten genauso wie diejenigen, die sich innerhalb des vergangenen Jahres über Zahlungseingänge freuen durften. Denn: Erfolgt später (doch noch) eine Insolvenzanmeldung und kann der eingesetzte Insolvenzverwalter nachweisen, dass die Ursache der Insolvenz nicht in der Pandemie begründet liegt, kann und wird er versuchen von seiner Möglichkeit der Insolvenzanfechtung Gebrauch machen.
Was ist eine Insolvenzanfechtung?
Können Sie nachweisen, dass Sie wirklich nichts von der drohenden Zahlungsunfähigkeit Ihres Geschäftspartners gewusst haben? Hat der Insolvenzverwalter auch nur den kleinsten Anhaltspunkt, dass Gläubiger das erhöhte Risiko kannten, kann er sogar bereits erhaltene Zahlungen von Ihnen zurückfordern – bis zu vier (oder sogar zehn) Jahre nach Geldeingang.
Unser Rat
Das CovInsAG kann eine trügerische Sicherheit für viele von der Pandemie hart getroffene Unternehmen und deren Lieferanten darstellen.
Im Rahmen einer Kreditversicherung kann eine Insolvenzanfechtung mit abgesichert werden. Wichtig hierbei: Sie müssen zum Zeitpunkt der Lieferung, die angefochten wird, für Ihre Waren oder Dienstleistungen ein Limit beim Versicherer beantragt haben. Allerdings haftet der Versicherer nur in der Höhe des gezeichneten Limits. Alle Lieferungen und Forderungen davor und darüber hinaus lassen sich durch eine (zusätzliche) Insolvenzanfechtungspolice absichern.
Darum: Prüfen Sie Ihr Risiko. Ein augenscheinliches Indiz kann das Zahlungsverhalten Ihrer Kunden sein. Hat sich die Zahlweise gegenüber der Zeit vor Corona verschlechtert oder mussten Sie Ihre Kunden sogar vermehrt anmahnen?
Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihr Risiko aus einem Forderungsausfall bzw. einer Insolvenzanfechtung zu reduzieren und bieten Ihnen die passende Lösung hierfür an.
Wa-Ka Kreditversicherungsmakler GmbH – Beratung nah am Kunden.
Eine Antwort
Das Risiko einer Insolvenzanfechtung ist höher als wir erwartet haben!
80% der Unternehmen die sich auf das ConInsAG berufen und die Insolvenzantragspflicht aussetzten, hätten laut dem Welt Artikel bereits Insolvenz anmelden müssen.
https://www.welt.de/wirtschaft/article227435545/Insolvenzmeldepflicht-Viele-Unternehmen-machen-sich-unbewusst-strafbar.html