Die Zeit der Limitstreichungen in der Warenkreditversicherung wird kommen
Seit der Corona-Pandemie folgt Krise auf Krise: Die Lieferketten gerieten unter Druck, die Inflation erreichte zwischenzeitlich Rekordwerte, seit 2022 herrscht Krieg in der Ukraine, die Energiekosten stiegen und nun kommt es zu weltweiten Zollerhöhungen. Steigen die Risiken, werden Versicherer mit Limitstreichungen reagieren. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie als Unternehmer jetzt achten sollten.
Die wirtschaftlichen Aussichten sind in vielen Branchen durchwachsen, viele Unternehmen sind von mehreren der Krisen betroffen und seit einigen Tagen wissen wir zudem: Europa muss politisch selbstständig werden und Geschlossenheit zeigen. Die weitere Entwicklung der Wirtschaft in Deutschland und der Welt lässt sich derzeit nur bedingt einschätzen.
Die konjunkturelle Lage in Deutschland ist ebenfalls durchwachsen. Alle wartet auf die Ergebnisse der Bundestagswahlen und der Regierungsbildung sowie einen verabschiedeten Bundeshaushalt. Zu lange haben wir auf Kosten unserer Infrastruktur gelebt und müssen diese wieder in Schwung bringen – etwa durch Investitionen in den Wohnungsbau und in die Bildung. Die Regierung wird jedoch bis zur Umsetzung dieser Maßnahmen Zeit benötigen.
Die Kreditversicherer beobachten die Lage sehr genau und werden nicht blind alle Limite bis zum bitteren Ende stehen lassen. Droht aus Sicht des Kreditversicherers die Insolvenz, müssen bzw. werden die Versicherer mit Limitstreichungen reagieren.
Es ist schon jetzt unbequem – und wird für viele Unternehmen noch schwieriger
Die anhaltende Konsumflaute belastet insbesondere die Hotellerie und die Gastronomie, den Einzelhandel, den Wohnungsbau und die Automobilbranche. Mit den nun erwarteten Zöllen werden weitere Unternehmen mit einem hohen Exportvolumen in die USA unter Druck geraten. Eine mögliche Abkehr vom Ausbau erneuerbarer Energien könnte sich negativ auf die Windkraftbranche auswirken, die derzeit eine der boomenden Branchen in Deutschland ist. Die aktuelle Situation ist äußerst angespannt. Es erreichen uns wiederholt einzelne Bitten von Unternehmen zur Verlängerung der Zahlungsziele, gleichzeitig erfahren wir Limitstreichungen. Das zeigt uns: Wir sind bereits mittendrin, die unbequemen Zeiten mit Zahlungsverzögerungen und Insolvenzen haben Ihren Anfang genommen.

Worauf Sie jetzt achten müssen
1. Ausreichende Limite
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Limite ausreichend sind. Passen Sie die Limite bei Bedarf jetzt an, und achten Sie bereits im Vorfeld während der Limitberechnung auf genügend Limite. Brauchen Sie dabei Unterstützung? Melden Sie sich bei uns, Ihrem Fachmakler.
2. Zahlungszielverlängerung bzw. Stundung der Zahlung
Nicht jede Bitte um Stundung einer Zahlung müssen Sie vorab mit den Kreditversichern abklären. Einige Formulierungen in älteren Vertragswerken könnten Sie jedoch verpflichten, bereits die Anfrage Ihres Kunden beim Versicherer zu melden. Bei den meisten aktuellen Wordings haben Sie einen zeitlich befristeten Korridor eingebaut, der Ihnen hierfür Freiheiten gibt. Ob Sie diese Freiheiten jedoch nutzen sollten – darauf werden wir später noch eingehen. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Kreditversicherungsanbietern sind meist nicht groß, aber sie sind da. Selbst bei den verschiedenen AVBs eines Markteilnehmers kann es große Differenzen geben. Unser Rat: Schauen Sie sich Ihren Vertrag genau an, rufen Sie uns hierzu gerne auch an.
Sollten Sie zum Schluss kommen, dass eine Meldung an den Kreditversicherer nötig ist, wird der Kreditversicherer aktiv. Ist das Unternehmen schon angeschlagen oder einer kritischen Branche angehörig, wird der Kreditversicherer sein Kreditbewertung überprüfen und das Limit wahrscheinlich aufheben.
3. Limitstreichungen
Auch hier gilt es einiges zu beachten. Die meisten Kreditversicherungsverträge haben eine sogenannte Nachlaufdeckung, die Ihnen ermöglicht, den Kunden auch für eine gewisse Karenzfrist unter Versicherungsschutz weiter zu beliefern. In aller Regel liegen diese Fristen bei 10 bis 30 Tagen, im Einzelfall konnten wir in der Vergangenheit auch bis zu 90 Tage verhandeln. Diese Frist hilft, wenn das Unternehmen nicht unmittelbar vor der Insolvenz steht. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Kreditversicherer über das Risiko – „ob hier der Busch schon brennt“ –, bevor Sie im Zweifelsfall nur noch die Masse des Insolvenzverwalters anreichern.
Im zweiten Schritt sollten Sie sich über Ihr Fabrikationsrisiko / Selbstkostenrisiko Gedanken machen. Wenn dieses in Ihrer Warenkreditversicherung mitversichert ist und Bestellungen bzw. Lieferungen noch ausstehen, müssen Sie mit Ihrem Kreditversicherungspartner sprechen. Häufig gestattet der Versicherer, noch unter Versicherungsschutz zu liefern.
Noch komplizierter wird es, wenn Sie mit Ihren Kunden verbindliche Lieferverpflichtungen eingegangen sind. Oft genug werden bei Nichtlieferung Pönalen vereinbart. Auch dies kann Gegenstand der Warenkreditversicherung sein. Diese Bestimmungen gelten jedoch nicht grundsätzlich für alles, was bei Ihnen in Auftrag gegeben wurde. Eine Faustformel dafür gibt es nicht, aber meistens sind sogenannte Abrufaufträge ohne feste Abnahmebestimmung nicht mitversichert. Andererseits sollten alle Bestellungen versichert sein, für die Sie einen festen Lieferauftrag vorliegen und eine Auftragsbestätigung geschickt haben. Auch hier: Sprechen Sie mit dem Versicherer. Meist empfehlen wir auch das Gespräch mit einem Juristen.
4. Insolvenzanfechtung
Wenn Ihnen die (schwierige) finanzielle Situation eines Kunden bekannt ist, ist besondere Vorsicht geboten. Die Bitte um Zahlungszielverlängerung ist für jeden Insolvenzanwalt ein gefundenes Fressen – geführt als Beweis, dass Sie von den Zahlungsschwierigkeiten Ihres Kunden Kenntnis hatten. Ab diesem Zeitpunkt wird der Kunde möglicherweise bereits gezahlte Forderungen von Ihnen zurückfordern. Einzig der Umstand, dass das betreffende Unternehmen noch nicht überschuldet ist, kann eine solche Inanspruchnahme verhindern. Erst ab dem Zeitpunkt der Überschuldung der Firma kann der Insolvenzverwalter Anfechtungsbriefe verschicken.
Ein Beispiel
Veranschaulichen wir die Risiken einmal in einem Beispiel:
Sie haben ein Limit von 1000 T€, zwei Drittel sind ausgenutzt. Sie haben Bestellungen in Höhe von etwa 1000 T€ vorliegen, als einer Ihrer Kunden seine Zahlungsziele verlängern möchte. Dies müssen Sie dem Versicherer melden, worauf dieser nun die Limite aufhebt. Ihr Telefonat mit dem Versicherer ergab zudem, dass das Unternehmen ein Sanierungsfall war und ist. Der Versicherer genehmigt Ihnen jedoch, dass Sie die gefertigten Produkte und bestätigten Aufträge liefern dürfen. Er hofft, dadurch das mitversicherte Fabrikationsrisiko zu minimieren und so den Gesamtschaden zu reduzieren. Klingt erstmal gut, aber(!) die Rechnung geht eventuell nicht auf. Wegen der offiziellen Anfrage nach Zielverlängerung gehen Sie das Risiko ein, dass der Insolvenzverwalter alle Zahlungseingänge ab dem Zeitpunkt der Anfrage zurückfordert.
Unsere Veranlassung für dieses Beispiel ist ein ähnlich gelagerter Fall, der uns intensiv beschäftigt hat. Wenn Sie Pech haben, haben Sie alle Aufträge abgearbeitet und ausgeliefert, bleiben aber auf Ihren offenen Posten sitzen. Und all das Geld, welches Sie bekommen haben, wird nun zurückgefordert. 1000 T€ sind durch den Versicherer gedeckt, die Selbstbeteiligung und der über das Limit hinausgehende Betrag ist jedoch Ihr Anteil, wenn Ihr Kunde in die Insolvenz gehen sollte.
Unseren Versicherungsnehmern raten wir schon lange zu einer Insolvenzanfechtungsversicherung. Wenn das Problem allerdings direkt vor der Tür steht, wird man dafür keine Anfechtungsversicherung mehr neu erwerben können. Mit oder ohne Anfechtungsversicherung empfehlen wir den Gang zu einen Fachanwalt. Dieser kann Sie beraten und Ihnen die Möglichkeiten zeigen, wie Sie trotzdem liefern können – ohne, dass Sie Anfechtungsrisiken eingehen. Auch hier stellen wir Ihnen gerne einen Kontakt zu unseren Fachanwälten her.