VoP bringt Sicherheit in den Zahlungsverkehr – aber das Betrugsrisiko bleibt

Endlich! Die Betrugsbekämpfung in der EU schreitet voran. Doch trotz aller Fortschritte bleibt das Risiko hoch, Opfer eines Betrugsschadens zu werden.

Am 9. Oktober 2025 tritt die neue EU-Verordnung zu Instant Payments (IPR) in Kraft. Parallel damit wird die Verification of Payee (VoP) verpflichtend eingeführt: Vor jeder Überweisung müssen Banken künftig den Namen des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN abgleichen. So soll sichergestellt werden, dass das Geld an die richtige Person überwiesen wird – und Betrug erkannt werden, bevor Geld fließt. Die VoP-Pflicht gehört zu einer umfassenden EU-Regulierung, die das Betrugsrisiko im Zahlungsverkehr reduzieren soll.

Für Unternehmen bedeutet das mehr Sicherheit, aber auch technische und organisatorische Anpassungen. Es bleibt abzuwarten, wann die Mitglieder der EU dies in nationales Recht umgesetzt haben und ob andere Länder sich anschließen werden.

VoP bringt Sicherheit in den Zahlungsverkehr – aber das Betrugsrisiko bleibt​

VoP – ein wichtiger Schritt, aber kein Allheilmittel

Doch so wichtig die VoP auch ist – sie bietet keinen vollständigen Schutz. Kriminelle sind seit jeher anpassungsfähig: Sie werden neue Maschen entwickeln, wie sie Systeme umgehen oder Mitarbeiter gezielt manipulieren können. Sie werden weiterhin versuchen, Bankverbindungen unbemerkt zu verändern oder Unternehmer dazu zu bringen, auf ein fremdes Konto zu überweisen. Leider werden diese gezielten Angriffe oft erst mit großer Verzögerung bemerkt. 

Gerade in einer Zeit, in der Cyberkriminalität, Deepfakes und KI-gestützte Betrugsmethoden zunehmen, genügt es daher nicht, sich allein auf technische Neuerungen wie die VoP zu verlassen. 

Vertrauensschadenversicherung (VSV): Der Schutz für den Ernstfall

Klassische Schadensfälle in der Vertrauensschadensversicherung wie Payment Diversion oder die spezielle Form des Man-in-the-Middle-Angriffs, bei dem Angreifer die E-Mail-Kommunikation zwischen Geschäftspartnern abfangen, manipulieren und sich als legitime Partei ausgeben, werden künftig wahrscheinlich zwar weniger Unternehmen treffen. 

Dennoch ist eine Vertrauensschadenversicherung (VSV) für Unternehmen heute wichtiger denn je. Sie schützt vor finanziellen Verlusten durch betrügerische Handlungen – sei es durch externe Täter (wie CEO-Fraud oder Phishing) oder durch vertrauensmissbrauchendes Verhalten von Mitarbeitenden. Die VSV deckt Schäden ab, die trotz aller Sicherheitsmaßnahmen entstehen, und bietet Unternehmen damit eine existenzsichernde Rückfallebene.

Fazit

Aus unserer Sicht ist die VoP unbestritten ein guter Schritt, um Betrug zu erschweren. Aber: Sie bietet keinen absoluten Schutz. Wer sich ganzheitlich absichern will, sollte die Cyberabsicherung durch eine Vertrauensschadenversicherung strategisch ergänzen. Denn Sicherheit im Zahlungsverkehr braucht mehr als nur Technologie.

Der Betrug kann überall lauern – seien Sie auf den Ernstfall vorbereitet! Wir beraten Sie gerne.

Kontakt

Wollen Sie mehr wissen? Wir erläutern umfassend und anbieterübergreifend die Vertrauensschadenversicherung und zeigen Ihnen den Weg zur Ihrer perfekt passenden Absicherung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Jens Kammann

Jens Kammann

Geschäftsführer
Wa-Ka Kreditversicherungsmakler GmbH
Tel.: (0171) 7 64 44 24
E-Mail: kammann(at)wa-ka.de

Heiko Walter

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Geschäftsführer
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